Fortschrittsbericht zur Energiewende
Knapp 38 Prozent des deutschen Stroms kommt aus erneuerbaren Energien - damit liegt ihr Anteil jetzt schon über dem für 2020 gesetzten Ziel. Außerdem werden Windkraft und Photovoltaik billiger. Der zweite Fortschrittsbericht zur Energiewende, den das Kabinett beschlossen hat, stellt aber auch fest: Für die Energiewende bleibt noch viel zu tun.
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Mit einer konstanten Versorgungsqualität auf sehr hohem Niveau gehört Deutschland im internationalen Vergleich zur Spitzengruppe. Darüber hinaus profitieren viele deutsche Unternehmen vom Handel mit innovativen Energietechnologien.
Viele Maßnahmen wirken bereits
Positiv zu Buche schlägt zudem, dass die Stromausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt 2017 erneut gesunken sind und den niedrigsten Stand seit 2010 erreichten.
Die Treibhausgasemissionen sind 2017 leicht und 2018 auf Basis erster Schätzungen deutlich zurückgegangen. Kontinuierlich sind auch die Emissionen im Energiebereich gesunken.
Mit der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" stehen die Chancen gut, dass die Energiewirtschaft das Sektorziel 2030 erfüllen kann.
Dennoch: enormes Einsparpotential in Gebäuden und im Verkehr
Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Energieeffizienz – trotz einer deutlichen Senkung des Primärenergieverbrauchs in 2018. Auch beim Endenergieverbrauch in Gebäuden gibt es erhebliches Einsparpotential. Der Bericht zeigt darüber hinaus Wege auf, wie der Energieverbrauch im Verkehr verringert werden könnte.
Digitalisierung, Sektorkopplung und Energieforschung besser nutzen
Nicht zuletzt wird der rechtliche Rahmen angepasst werden müssen, um die Digitalisierung, die Wärmewende, die Sektorkopplung und die Energieforschung für eine erfolgreiche Energiewende noch besser einzubinden. Eine integrierte Entwicklung des Energiesystems ist essentiell.
Der Fortschrittsbericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht.
Der Fortschrittsbericht ist Teil des 2010 durch die Bundesregierung beschlossenen Monitoringprozesses "Energie der Zukunft". Er wird alle drei Jahre vorgelegt, um die Umsetzung des Energiekonzepts und der Beschlüsse zur Energiewende einschließlich der darin enthaltenen Ziele zu überprüfen. Neben einem Ausblick auf die weitere Entwicklung werden im Fortschrittsbericht gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen. Im Gegenzug dazu bietet der jährlich vorgelegte Monitoringbericht eine rückblickende Perspektive.