BESCHLUSS
- Pressemitteilung 86
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Die verfügbaren Impfstoffmengen in Deutschland steigen in den kommenden Wochen kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung von 4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union erfolgt, von denen 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen insbesondere für Hotspots und zur Abwehr von Virusmutanten eingesetzt werden.
Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.
Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
- Die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobile Impfteams werden weiterhin benötigt. Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen beliefert. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil. Über die wöchentlichen Liefermengen für die Impfzentren in den Folgemonaten entscheidet der Bundesminister der Gesundheit gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz rechtzeitig auf der Grundlage der jeweiligen Lieferdaten. Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach geltender Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vergeben und der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30. September 2021 finanzieren.
- Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der 14. KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der CoronaImpfV ebenfalls als Grundlage, die flexibel anzuwenden ist. Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV) verbunden sind, zu impfen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen. Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsärzte entsprechend einbezogen.
- Der Bundesminister der Gesundheit wird gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage des GMK-Beschlusses vom 10. März 2021 dafür Sorge zu tragen, dass der Dokumentationsaufwand in den Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken eine gerechte Verteilung sicherstellt und die Versorgung mit Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird.
- Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 22. März 2021 ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden. Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.
- Biontech/Pfizer ist in Kürze in der Lage, europaweit eine Zusatzlieferung ihres Impfstoffes auszuliefern, von der 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen wie folgt verwendet werden:
a) Um eine Mindestmenge von eine Millionen Impfdosen für die Arztpraxen bereits in der 14. Kalenderwoche (5. - 11. April) sicherstellen zu können, werden 250.000 Dosen aus dieser Zusatzlieferung der Gesamtmenge der für die KW 14 für Impfzentren und Arztpraxen vorgesehenen Dosen hinzugefügt.
b) Die Vermeidung des Infektionseintrags aus Nachbarstaaten von Virusmutanten, die in Deutschland wenig verbreitet sind, ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auf Grundlage der südafrikanischen Variante des SARS-CoV2-Virus in dem französischen Département Moselle erhält - bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus dem Département und die Einwohnerzahl der Grenzregion - das Saarland 80.000 und Rheinland-Pfalz 20.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff für zielgerichtete Impfungen, um die Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante in Deutschland zu begrenzen.
c) Tschechien ist derzeit das Nachbarland mit dem höchsten Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oberhalb von 700. Es ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, den anhaltend hohen Infektionseintrag nach Deutschland in dieser Grenzregion zu reduzieren. Daher erhalten - bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus Tschechien und die Einwohnerzahl der Grenzregion - die Länder Bayern 100.000, Sachsen 100.000 und Thüringen 30.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff, um den Infektionseintrag aus Tschechien nach Deutschland zu begrenzen.
Die Anlagen des Beschlusses finden Sie hier!
Protokollerklärungen:
TH: Der Freistaat Thüringen hätte es begrüßt, wenn die Einbindung der Hausarztpraxen in die Regelversorgung erst ab der 15. Kalenderwoche begonnen hätte, damit aus dem
EU-Sonderkontingent mehr Impfstoffe für die Hochinzidenzgebiete zur Verfügung stehen.
HB: Bremen spricht sich dafür aus, dass einzelne Länder gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit erklären können, dass sie im Rahmen ihres Bevölkerungsanteils eine andere als die in der Anlage 1 dargestellte Aufteilung der Impfstofflieferungen zwischen den Impfzentren und den Arztpraxen erhalten.