Was tun bei Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter?

Schlichtungsstelle Telekommunikation Was tun bei Ärger mit dem Telekommunikationsanbieter?

Unverständliche Rechnungen oder eine zu geringe Datenübertragung - Probleme mit Mobilfunk und Internet können vielfältig sein. Sollte eine Beschwerde beim Anbieter nicht erfolgreich sein, können sich Kunden an eine spezielle Schlichtungsstelle wenden.

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Foto zeigt ene Frau mit Rechnungen

Schlichtungsanträge können auch online gestellt werden - das Verfahren ist  kostenlos.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Mediaphotos

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation ist bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. In ihrem Jahresbericht 2019 gibt die Behörde Einblicke in ihre Arbeit und zeigt, mit welchen Beschwerden sie sich befasst.

  • Von insgesamt rund 1.700 Anträgen entfielen 63 Prozent auf Streitigkeiten, weil der Anbieter nicht die vereinbarten Leistungen erbrachte. So wurden etwa Dienstleistungen nicht bereitgestellt oder technische Parameter wie zum Beispiel eine garantierte Datenübertragungsleistung nicht eingehalten.
  • Rund ein Fünftel der Schlichtungsanträge betrafen Rechnungen. Auf Schwierigkeiten beim Umzug von Telekommunikationsanschlüssen bezogen sich vier Prozent der Anträge. Die restlichen elf Prozent waren diverse andere Streitfälle. 
  • Ziel der Schlichtungsstelle ist es, die Streitigkeiten zwischen Kunden und Telekommunikationsanbieter außergerichtlich beizulegen. Sie unterbreitet einen individuellen Schlichtungsvorschlag - sofern sich die Parteien nicht bereits im Verfahren auf einen Kompromiss verständigen. Die Parteien können den Schlichtungsvorschlag annehmen, sind hierzu aber nicht verpflichtet. In 550 Fällen konnte 2019 eine Übereinkunft hergestellt werden. Der Vorteil: Das Schlichtungsverfahren spart Geld und Zeit - und den Gang vor ein Gericht.
  • Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig. Das bedeutet: Beide Parteien können aus dem Verfahren jederzeit aussteigen. Den Parteien steht auch nach Abschluss des Verfahrens der Rechtsweg vor den Gerichten offen.
  • Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, wenn die Kunden im Vorfeld erfolglos versucht haben, selber mit dem Anbieter eine Lösung zu finden. Darüber hinaus können Kunden anhand einer Liste selbst prüfen, ob ihre Beschwerde die Chance hat, in einem Schlichtungsverfahren geklärt zu werden.
  • Etwa sieben Wochen dauert es vom Eingang des Schlichtungsantrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Schneller geht es natürlich, wenn sich die Parteien bereits im Verfahren einigen, bevor die Schlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet.
  • Das Schlichtungsverfahren ist für die Parteien kostenfrei. Jede Partei trägt ausschließlich die Kosten, die ihr durch die Teilnahme am Verfahren selbst entstandenen sind. Dies sind beispielsweise Telefonkosten, Briefporto oder sonstige Aufwendungen.

Kunden können einen Schlichtungsantrag online , per Brief oder Fax an die Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur senden. Die Schlichtungsstelle führt das Schlichtungsverfahren grundsätzlich in einem schriftlichen Verfahren durch. Für einen Antrag per Brief, Fax oder E-Mail steht ein PDF-Formular zur Verfügung. Der unterschriebene Antrag muss zusammen mit den Anlagen und ergänzenden Dokumenten an die Verbraucherschlichtungsstelle geschickt werden an: Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation,
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn, Fax: 030 22480 - 518, E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de