Fortentwicklung und Digitalisierung im Insolvenzrecht
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ist am 1. Januar 2021 in seinen überwiegenden Teilen in Kraft getreten. Es soll das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisieren und effektiver ausgestalten.
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Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts schafft einen Rechtsrahmen, der es Unternehmen ermöglicht, sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Dies geschieht auf Grundlage eines Restrukturierungsplans, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.
Deshalb ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen ein wichtiges Ziel des Gesetzes.
Sonderregelungen in der Corona-Pandemie
Die Regelungen leisten ferner einen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. So werden zum Beispiel befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen.
Zudem sieht das Gesetz Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor. Mit der Einführung des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens
wird zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019/1023 umgesetzt.