- Pressemitteilung 231
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Deutschland, Griechenland und Spanien bekräftigen, dass sie den Abschluss der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Jahr 2018 unterstützen, mit dem das Prinzip einer gerechten Verteilung von Verantwortung mit dem Prinzip der Solidarität ins Gleichgewicht gebracht werden soll.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind Übergangslösungen derjenigen Mitgliedstaaten, die bereit sind, auf europäischer Ebene gemeinsam voranzugehen, der beste Ansatz.
Hiervon ausgehend und im Hinblick auf mögliche Krisen unterstützen wir ergänzende und sofortige operationelle EU-Initiativen, die auf Solidarität, auch durch Lastenteilung, zielen.
Wir bekräftigen, dass die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen mehr gemeinsame Unterstützung benötigen, und zwar sowohl finanziell als auch hinsichtlich einer Ausstattung mit Polizisten und Experten für Asylfragen. Zur Unterstützung der fünf Ägäis-Inseln in Griechenland und zur Unterstützung Spaniens sind zügig positive Maßnahmen zu ergreifen.
Griechenland und Spanien sind bereit, Asylsuchende wiederaufzunehmen, die künftig von deutschen Behörden an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellt werden und einen EURODAC-Eintrag der genannten Staaten haben. Deutschland wird die Fälle der Familienzusammenführung in Griechenland und Spanien schrittweise abarbeiten und abschließen, um die Familieneinheit zu fördern.
Die operativen Einzelheiten der vorstehenden Maßnahmen werden in den nächsten vier Wochen vereinbart und regelmäßig überprüft. Die Zusammenarbeit beginnt unmittelbar, nachdem eine entsprechende Vereinbarung erzielt wurde.