Ökologische Vorrangflächen für Futter nutzen

Trockenheit in der Landwirtschaft Ökologische Vorrangflächen für Futter nutzen

Die Bundesregierung will Viehhalter unterstützen, denen es nach der diesjährigen extremen Dürrephase an Futter für ihre Tiere mangelt. Eine Verordnung soll ihnen erlauben, ökologische Vorrangflächen zu Futterzwecken nutzen zu dürfen.

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Das Bundeskabinett hat sich mit einer Verordnung befasst, die Landwirten die Versorgung ihrer Tiere mit Futter erleichtert. Nach dieser Verordnung dürfen Zwischenfrüchte und Gründecken auf ökologischen Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter und zur Beweidung genutzt werden. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die nur für das Jahr 2018 gilt.

Die Bundesregierung hatte am 15. August die "Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung" des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat ihr am 21. September mit Änderungsmaßgaben zugestimmt. Nach der heutigen Kenntnisnahme im Kabinett ist nun der Weg frei. Die Verordnung wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Unbürokratische Umsetzung

Die zuständigen Länderbehörden können jetzt Gebiete ausweisen, in denen aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. Ursprünglich war ein Genehmigungsverfahren für die Futternutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen vorgesehen.

In den ausgewiesenen Gebieten ist dann die Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke von Zwischenfrüchten und Untersaaten zulässig. Der Nutzungszeitraum ist nicht beschränkt. Es ist weder eine Einzelfallgenehmigung noch eine Anzeige erforderlich, so dass die Landwirte von dieser Möglichkeit unbürokratisch Gebrauch machen können.

Was sind ökologische Vorrangflächen?

Beim sogenannten Greening im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müssen landwirtschaftliche Betriebe fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen. Sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen aber zulässig, so etwa zum Anbau von Zwischenfrüchten.

Was sind Zwischenfrüchte?

Zwischenfrüchte werden in den saisonal bedingten Lücken zwischen zwei Hauptkulturen als Gründüngung oder zur Nutzung als Tierfutter angebaut. Durch einen Zwischenfruchtanbau lassen sich zum Beispiel auch geschädigte Böden regenerieren. Zwischenfrüchte sind etwa Rotklee, Mangold und Rauhafer.

Was sind Untersaaten?

Als Untersaat bezeichnet man die Saat einer zweiten Frucht zusätzlich zu einer früher erntereifen Hauptfrucht. Sie dient unter anderem der Unkrautregulierung, der Erosionsminderung und der Bodenpflege.