Neues Virusvarianten-Gebiet
Das französische Département Moselle wird ab dem 2. März um 0 Uhr als Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen – weil dort auffällig häufig die Sars-CoV-2-Variante B.1.351 nachgewiesen wurde. Es gelten Einreisebeschränkungen entsprechend der Coronavirus-Schutzverordnung.
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Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist das französische Département Moselle ab Dienstag, 2. März, um 0 Uhr als sogenanntes Virusvarianten-Gebiet aus. Damit gelten für das grenznahe französische Département Beförderungsbeschränkungen von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland.
Zu beachten sind die Einreise- und Testvorschriften nach der Coronavirus-Einreiseverordnung sowie das Beförderungsverbot gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes. Ebenfalls gelten die einzelnen Quarantänevorschriften der angrenzenden Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz.
Einreisende müssen negativen Corona-Test vorlegen
Einreisende aus dem Département Moselle müssen grundsätzlich nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Als Nachweis gilt ein negatives Testergebnis mittels PCR beziehungsweise PoC-Antigentest, die Testabnahme darf maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Für den grenzüberschreitenden Flug-, Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr gilt ein Beförderungsverbot, von dem nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen sind. Die Bundespolizei und die Länderpolizeien werden Kontrollen in der Grenzregion intensivieren.
Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, weil in diesem Risikogebiet bestimmte, neuartige und gefährlichere Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes, des Bundesinnenministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums.