Tracking von Kindern
Die moderne Technik macht es möglich: Per Smartphone oder GPS-Uhr können Eltern ihre Kinder unentwegt im Auge behalten. Mit Blick auf den Datenschutz gibt es jedoch erhebliche Bedenken. Die Bundesnetzagentur hat Kinderuhren mit Abhörfunktion bereits verboten.
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Kinder auf Schritt und Tritt zu begleiten – diese Idee findet durchaus Akzeptanz. Bei einer aktuellen Befragung des Marktwächter-Teams Digitale Welt konnte sich nahezu die Hälfte aller Eltern vorstellen, ihr Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren permanent nachzuverfolgen.
Die andere Hälfte der Befragten lehnte das sogenannte Tracking jedoch ab. Sie gaben an, ihren Kindern zu vertrauen und ein zu großes Eindringen in die Privatsphäre der Kinder vermeiden zu wollen. Viele Eltern sind überzeugt, dass ihr Kind auch ohne Standortverfolgung sicher ist.
Datenschutz ernst nehmen
Viele Eltern sorgen sich vor allem um den Datenschutz. Sie befürchteten, dass Dritte Zugriff auf die Daten haben könnten. Zudem sind sie unsicher, was sonst noch damit passiert.
Nach Einschätzung der Marktwächter ist diese Unsicherheit durchaus angebracht. Tatsächlich informieren einige Anbieter nicht deutlich darüber, wie sie mit den erfassten Daten umgehen.
Die Marktwächter verweisen auf eine norwegische Studie, die gravierende Mängel aufdeckte: So kann bei einigen Uhren etwa der Standort des Kindes manipuliert werden. Auch lassen manche untersuchten Uhren eine Verbindung mit einem weiteren Kundenkonto – außer dem der Eltern – zu. Dritte können dadurch den Standort des Kindes nachverfolgen. Ebenso wäre es möglich, die von den Eltern eingegebenen Details zu verändern, wie einen festgelegten Bewegungsradius oder eingespeicherte Telefonnummern, mit denen das Kind kommunizieren darf.
Eltern in der Verantwortung
Eltern müssen sich also bewusst sein, dass durch ein mögliches Mehr an Kontrolle neue Sicherheitsrisiken entstehen können.
Bevor sie Produkte oder entsprechende Apps erwerben und nutzen, sollten sie sich darüber informieren, wozu der Anbieter die Daten nutzt - beispielsweise für personalisierte Werbung oder Profilbildung. Eltern sollten deshalb die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen gründlich lesen.
Ab 25. Mai 2018 kommt mehr Transparenz in den Datenschutz. Ab dann gelten europaweit verschärfte Regeln. Anbieter müssen mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Daten verarbeiten, wie lange sie diese speichern und an wen sie sie weitergeben. Auch können Nutzer auf die Löschung ihrer personenbezogenen Daten bestehen. Anbieter, die nicht ihren Sitz in der EU haben, hier aber Dienste anbieten, unterliegen ebenfalls den neuen Regelungen – das bedeutet erhebliche Konsequenzen etwa für große Anbieter aus den USA.
Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten
Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.
"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", erklärte Jochen Homann von der Bundesnetzagentur. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."
Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefonie-Funktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion werde häufig als "Babyphone"- oder "Monitorfunktion" bezeichnet, erklärt die Bundesnetzagentur. Die Eltern können festlegen, dass die Uhr unbemerkt von ihrem Kind und seiner Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So können die Eltern unbemerkt die Gespräche des Kindes und seines Umfeldes abhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.
Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Eltern empfiehlt sie, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise aufzubewahren.
Vorgehen gegen Käufer
Wenn die Bundesnetzagentur erfährt, dass Verbraucher solche Uhren kaufen, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis darüber an die Bundesnetzagentur zu schicken. Wie dieser Vernichtungsnachweis aussehen sollte, ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur zu finden. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen.
Auch das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nimmt Beschwerden und Hinweise zu dem Thema "Tracking" entgegen. Ein Beschwerdeformular wird auf der Internetseite bereitgehalten. Die Marktwächter Digitale Welt werden vom Bundesjustizministerium finanziell gefördert.