- Pressemitteilung 380
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des Medienstaatsvertrages der Länder unverändert angenommen. Damit haben alle 16 Landesparlamente dem Medienstaatsvertrag zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages ist in Kürze zu rechnen. Der Medienstaatsvertrag ersetzt zukünftig den Rundfunkstaatsvertrag.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Es ist eine gute Nachricht, dass nun alle 16 Landesparlamente dem neuen Medienstaatsvertrag der Länder zugestimmt haben. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine Medienpolitik, die in Zeiten der Konvergenz Vielfalt sichert. Mit dem Medienstaatsvertrag werden die Auffindbarkeit von Inhalten und die Transparenz des Angebots auf sinnvolle Weise geregelt. Medienpluralismus und Meinungsfreiheit sind Grundwerte, die bei allen Gesetzesinitiativen in Europa berücksichtigt werden müssen. Medienpluralismus ist Ausdruck der europäischen Einheit in Vielfalt, auch und gerade in der Krise.“
Der Medienstaatsvertrag nimmt künftig Plattformen und Medienintermediäre verstärkt in die Pflicht, einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt zu leisten. Die Notwendigkeit entsprechender Vorschriften hatten Bund und Länder bereits im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz festgestellt. Zugleich dienen der Medienstaatsvertrag sowie der ebenfalls geänderte Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Umsetzung wichtiger Bestandteile der Ende 2018 in Kraft getretenen revidierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die neue Richtlinie enthält neben Regelungen für Fernsehen und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf insbesondere in den Bereichen Werberegulierung und Jugendmedienschutz nunmehr erstmals auch Vorschriften für Video-Sharing-Plattformen.
„Die Sicherung großer Medienvielfalt ist ein Anliegen, das wir uns auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf die Fahnen geschrieben haben. Dort erarbeiten wir derzeit Ratsschlussfolgerungen mit dem Titel „Sicherung eines freien und vielfältigen Mediensystems“, die im Ministerrat am 1. Dezember 2020 angenommen werden sollen und klare Aufforderungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission beinhalten“, erklärt Monika Grütters.
Zahlreiche der in den Ratsschlussfolgerungen und im Medienstaatsvertrag adressierten Themen sind aus Anlass der deutschen Ratspräsidentschaft Gegenstand der digitalen Medienkonferenzserie „Vielfalt und Verantwortung. Medien in der digitalen Gesellschaft“, die am 29. Oktober unter www.eu2020-medienkonferenz.de live im Internet verfolgt werden kann und deren Ergebnisse zum Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgewertet werden.