Fragen und Antworten zum Masernschutz
Masern sind hoch ansteckend und können im schlimmsten Fall tödlich enden. Um die Infektionskrankheit wirksam zu bekämpfen, trat am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Kern des Gesetzes ist die sogenannte Impfpflicht. Für wen sie gilt und was sie bedeutet – eine Übersicht.
2 Min. Lesedauer
Für wen gilt die Impfpflicht?
Eltern müssen seit dem 1. März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft oder immun sind, wenn sie sie in einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer Tagespflege anmelden. Auch das Personal in diesen Einrichtungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen geimpft sein.
Was passiert, wenn kein Impfschutz nachgewiesen ist?
Ohne Impfschutz dürfen Kinder und Mitarbeiter in den jeweiligen Einrichtungen weder betreut werden noch dort tätig sein. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, muss außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Wann muss der Impfschutz nachgewiesen werden?
Wer am 1. März 2020 schon in den genannten Einrichtungen betreut wurde oder dort arbeitete, musste den Impfschutz bis zum 31. Juli 2022 nachweisen. Diese Frist sollte eigentlich im August 2021 enden. Sie war aber wegen der Corona-Pandemie zwei Mal verlängert worden.
Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.
Was geschieht bei schul- oder unterbringungspflichtigen Personen?
Fehlt bei schul- oder unterbringungspflichtigen Personen der Impfnachweis, dann muss die jeweilige Einrichtungsleitung das zuständige Gesundheitsamt informieren. Das kann die betreffende Person dann zu einer Beratung einladen, wenn sie den Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbringt. Unabhängig davon kann das Gesundheitsamt im Einzelfall Tätigkeits- oder Betretungsverbote sowie ein Bußgeld aussprechen.
Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen sind Menschen, die vor 1971 geboren sind, weil diese mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit Masern infiziert waren. Auch Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis in Einrichtungen aufgenommen werden. Personen, bei denen eine Impfung zu gefährlichen gesundheitlichen Schäden führen würde, sind mit entsprechendem Nachweis ebenfalls von der Impfpflicht ausgenommen.
Wo kann man sich impfen lassen?
Künftig sollen alle Ärzte – außer Zahnärzte – die Impfung durchführen können. So kann man sich also bei fast jedem Arztbesuch impfen lassen.
Wer trägt die Kosten für die Impfung?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Masernschutzimpfung. Bei privat Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Warum ist das Gesetz eigentlich notwendig?
Um Masern vollständig zu eliminieren, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Bisher hat Deutschland diese Impfquote nicht erreicht. Das soll sich mit dem Maserschutzgesetz ändern.
Wo gibt es weitere Informationen?
Ausführliche Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und auf www.masernschutz.de.