Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird gefördert
Die Bundesregierung will Menschen beim Wiedereinstieg in Arbeit unterstützen, die sonst kaum Aussichten auf Beschäftigung haben. Seit 1. Januar 2019 können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen.
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Die Bundesregierung will die ausgesprochen gute Lage am Arbeitsmarkt nutzen und die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Damit zusätzliche Beschäftigungsangebote entstehen, investiert sie bis 2022 vier Milliarden Euro. Langzeitarbeitslose sollen über einen längeren Zeitraum sozialversichert beschäftigt werden - in der Privatwirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen. Auch sollen sie umfassend betreut werden, damit sich ihre Chancen auf einen Job verbessern.
Neue Lohnkostenzuschüsse für Beschäftigung
Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose führt die Bundesregierung neue Lohnkostenzuschüsse im Sozialgesetzbuch II ein. Seit 1. Januar 2019 gilt:
- Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen. Dazu gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Ist der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrages oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zur Zahlung eines höheren Entgelts verpflichtet, bemisst sich der Zuschuss auf der Basis des zu zahlenden Arbeitsentgelts.
- Lohnkostenzuschüsse gibt es auch, wenn Personen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Ihre Arbeitslosigkeit soll sich nicht noch weiter verfestigen. Das Arbeitsverhältnis wird maximal zwei Jahre gefördert. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.
Betreuung soll Arbeitsverhältnis festigen
Menschen, die lange keine Arbeit hatten, sind häufig keinen geregelten Tagesablauf gewohnt. Sie müssen Pünktlichkeit und regelmäßige Arbeitsabläufe erst wieder trainieren. In geförderten Beschäftigungsverhältnissen können sie ihre Fähigkeiten zeigen und ihr Durchhaltevermögen beweisen.
Sie sollen von den Jobcentern umfassend betreut werden, um in den Arbeitsalltag hineinzufinden und das neue Arbeitsverhältnis zu festigen. Oft bedingt lange Arbeitslosigkeit weitere Probleme, zum Beispiel in der Familie. Wenn erforderlich, werden sie während der gesamten Beschäftigungsdauer gecoacht.