Krankenhauszukunftsgesetz
Ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen - das sind die zentralen Inhalte des vom Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetzes. Das Gesetz sieht außerdem die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil und eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern vor, die besonders durch die Corona-Pandemie gefordert waren.
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Ziel des mit dem Krankenhauszukunftsgesetzes beschlossenen Investitionsprogramms ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur. Ebenso werden Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer sind, unterstützt.
Drei Milliarden Euro werden für das Programm aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Darauf hatten sich die Regierungsfraktionen am 3. Juni verständigt. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Das Kabinett hatte dazu am 2. September das Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg gebracht. Nachdem das Gesetz am 18. September im Bundestag beschlossen wurde, hat der Bundesrat es am 9. Oktober gebilligt.
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Aus diesem Fonds können die Krankenhäuser bei den Ländern Mittel beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, entscheiden die Länder
Sonderleistungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern
Besondere Herausforderungen und Belastungen brachte die Corona-Pandemie für viele Pflegekräfte mit sich. Bereits im Mai wurde daher beschlossen, dass Pflegekräfte in Altenpflegeheimen und in der ambulanten Pflege einen Bonus erhalten. Nun wird mit dem Krankenhauszukunftsgesetz dafür gesorgt, dass auch Pflegekräfte in Krankenhäusern und Kliniken, die durch die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren, einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten. Dazu werden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Prämie soll vor allem Pflegekräfte, die "Pflege am Bett" leisten, zu Gute kommen. Ausgewählt werden anspruchsberechtigte Pflegekräfte durch die Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitendenvertretung. Sie definieren auch die individuelle Prämienhöhe für die Pflegekraft - je nach pandemiebedingter Belastung.
Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
Das Gesetz setzt zudem einen Beschluss der Besprechung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 27. August um: Mit dem Gesetz werden für das Jahr 2020 der Kinderkrankengeldanspruch um fünf weitere Tage pro Kind und Elternteil beziehzungsweise um zehn Tage für Alleinerziehende verlängert.
Zudem werden gesetzliche Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen geschaffen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden sind und bislang nicht anderweitig ausgeglichen worden sind. Außerdem werden Regelungen im Bereich Pflege verlängert, die etwa finanzielle Einbußen von Pflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie auffangen.