Kostenübernahme für Tablet & Co

Distanzunterricht Kostenübernahme für Tablet & Co

Schülerinnen und Schüler, deren Familien auf Grundsicherung angewiesen sind, dürfen in der Corona-Pandemie nicht abgehängt werden. Das Bundessozialministerium hat daher die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind.

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Eine Schuelerin arbeitet zu Hause an ihrem Tablet mit einer Lern-App

In Zeiten von Distanzunterricht ist es wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte verfügen.

Foto: imago/epd

Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern. Die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten ist eine pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen.

Die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt

  • bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
  • falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör.

Die Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht.

Im vergangenen Sommer hatte die Bundesregierung den DigitalPakt Schule um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit unterstützt er die Länder dabei, Schulen mit entsprechenden Geräten für bedürftige Kinder auszustatten. Doch auch dort, wo dies noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, müssen Bildungschancen gewahrt bleiben.