Kinderrechte in Deutschland

Kinder- und Jugendschutz Kinderrechte in Deutschland

Wie haben sich die Kinderrechte in Deutschland seit 2014 entwickelt? Dazu hat das Kabinett einen Bericht verabschiedet. Dieser wird nun in einem zweiten Schritt den Vereinten Nationen vorgelegt.

1 Min. Lesedauer

Damit kommt die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht nach, zu der sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 bereiterklärt hat.

Das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen", kurz UN-Kinderrechtskonvention, ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Es führt die zentralen, weltweit geltenden Kinderrechte auf, darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung, auf Beteiligung, auf Gleichbehandlung sowie das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Diese Rechte gelten universell, das heißt, für alle Kinder. 192 Länder weltweit haben die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet - und damit fast alle Länder der Welt.

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes wird den Bericht sichten. Konkret werden 18 gewählte Expertinnen und Experten prüfen, ob Deutschland die Einhaltung und Stärkung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte umgesetzt hat. Darüber hinaus kann das Gremium Empfehlungen für einen noch besseren Schutz von Kindern in Deutschland aussprechen.

Inhalt des Berichts

Der nun vorgelegte Bericht informiert über die wichtigsten Entwicklungen bei der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014. Dabei werden insbesondere die folgenden Aspekte abgedeckt:

  • Bürgerliche Rechte und Freiheiten von Kindern
  • Gewalt gegen Kinder
  • Familiengefüge und Alternative Fürsorge
  • Kinder mit Behinderung, Gesundheit, Wohlfahrt
  • Bildung, Freiheit und kulturelle Aktivitäten für Kinder
  • Besondere Schutzmaßnahmen (beispielsweise für Flüchtlingskinder, Straßenkinder oder Kinder aus Minderheitengruppen)

Da der Schutz und die Stärkung von Kinderrechten eine Querschnittsaufgabe sind, werden Maßnahmen aller Bereiche - von Politik und Gesellschaft - sowie aller Ebenen, auch unter Einbeziehung der Länder, aufgelistet.

Alle fünf Jahre legt Deutschland dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einen Bericht über die Entwicklung der Kinderrechte in der Bundesrepublik vor. Der Bericht gibt anhand von Maßnahmen, Statistiken und Erhebungen einen Überblick über die Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte von Kindern in Deutschland. Eine fachliche oder politische Wertung findet nicht statt.