Mehr Fairness für gute Lebensmittel

Treffen mit der Lebensmittelwirtschaft Mehr Fairness für gute Lebensmittel

Zum Auftakt des Gesprächs mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft unterstrich Bundeskanzlerin Angela Merkel wie wichtig "faire Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren" in der Wertschöpfungskette seien. Gute und sichere Lebensmittel müssten für die Landwirte mit auskömmlichen Preisen einhergehen.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel sitzt neben Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft.

Kanzlerin Merkel, Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier trafen mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft zum Gespräch zusammen.

Foto: Bundesregierung/Steins

Angesichts einer gewachsenen Sensibilität gegenüber Qualität und Umweltauflagen stelle sich die Frage, ob "diejenigen, die Lebensmittel erzeugen, mit den ganzen Auflagen, die sinnvoll sind, die richtig sind, aber die natürlich auch ihren Preis haben, sozusagen überleben", sagte Bundeskanzlerin Merkel, die  gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Vertretern des Handels und der Lebensmittelindustrie zum Gespräch zusammentraf. Das Treffen war anlässlich des Agrardialogs Anfang Dezember letzten Jahres vereinbart worden.

Die Veranstaltung sei Teil eines längeren Dialogs, bei dem die Frage einer angemessenen Preisgestaltung für Lebensmittel für die gesamte Wertschöpungskette im Zentrum stehe, so die Bundeskanzlerin. Heute habe man sozusagen den "Endpunkt" im Blick - wo die Kunden einkaufen. Dabei gehe es nicht darum, "irgendwelche staatlich verordneten Mindestpreise aufzuoktroyieren", betonte Merkel, sondern um "faire Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren."

Große Verantwortung des Handels

Dabei ruhten hohe Erwartungen auf denjenigen, die große Anteile am Handel repräsentierten, so die Bundeskanzlerin weiter. Allerdings stünden die Handelsketten "in den selteneren Fällen direkt mit dem Landwirt" in Kontakt. Ernährungswirtschaft und Großabnehmer lägen nicht selten dazwischen. Auch sie müssten in den Austausch einbezogen werden.

Dauerhafte Tiefstpreise für manche Lebensmittel seien ein "fatales Signal" für die Wertschätzung von Lebensmitteln, unterstrich Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner. Nahrungsmittel für wenige Cent anzupreisen und gleichzeitig immer höhere Standards einzufordern, das könne nicht zusammengehen. Es gehe darum, dass Lebensmittel bezahlbar für jeden Geldbeutel seien und zugleich auskömmlich für die Landwirte.

Mehr Fairness und Transparenz durch Regelungen

Die Bundeskanzlerin verwies auf die Novelle des Wettbewerbsrechts, die bereits den Verkauf von Lebensmitteln unter ihrem Einstandspreis verbiete. Auch die neue EU-Transparenzverordnung ziele darauf ab. Händler müssen demnach künftig Abgabe- und Verkaufspreis von Lebensmitteln veröffentlichen. Die sogenannte UTP-Richtlinie (Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken) solle zudem zügig im Laufe dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden.

Im Hinblick auf den internationalen Handel seien faire Handelspraktiken durch Auflagen zur Einhaltung von Menschenrechten und nachhaltigen Standards bereits gut umgesetzt, sagte Merkel weiter. Auch künftige Freihandelsabkommen wie das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Mercosur-Staaten müsse fairen Standards folgen.

Folgende Ergebnisse wurden bei dem Treffen festgehalten

1. Zeitnahe Umsetzung der UTP-Richtlinie in nationales Recht: Praktiken der sogenannten "schwarzen Liste" werden damit verhindert. Konkret wird verboten,

  • dass der Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig storniert;
  • dass Händler einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern;
  • dass später als dreißig Tage für verderbliche Lebensmittel gezahlt wird;
  • dass der Käufer geschlossene Liefervereinbarungen schriftlich auf Verlangen des Lieferanten nicht bestätigt;
  • dass die Käufer Geschäftsgeheimnisse von Lieferanten rechtswidrig erwerben und nutzen;
  • dass der Käufer mit Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art droht, wenn der Lieferant von seinem vertraglichen oder gesetzlichen Rechten Gebrauch macht;
  • dass Käufer Entschädigungen vom Lieferanten für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden verlangen, ohne dass ein Verschulden des Lieferanten vorliegt.

2. Über die UTP-Richtlinie hinaus gibt es problematische Handelspraktiken der sogenannten "grauen Liste". Diese Praktiken sind erlaubt, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden; zum Beispiel,

  • die Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises;
  • wenn der Käufer eine Zahlung für die Listung oder Lagerung oder für Werbung der Erzeugnisse verlangt;
  • wenn der Käufer eine Übernahme der Kosten für Preisnachlässe im Rahmen von Verkaufsaktionen fordert.
  • Diese Praktiken könnten mittels einer Selbstverpflichtung des Handels abgestellt werden. Die Diskussion darüber soll fortgesetzt werden, da vielen Erzeugern häufig keine Wahl bleibt, als diesen Forderungen des Handels zuzustimmen – wollen sie nicht ausgelistet werden.

3. Einigung auf Einrichtung einer 'Meldestelle für unlautere Handelspraktiken und Dumpingpreise' beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

4. Vertieftes Arbeitstreffen von Handel und Erzeugern unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit folgenden Schwerpunktthemen:

  • Kommunikationsallianz von Erzeugern und Handel zur Wertigkeit von Lebensmitteln entwickeln
  • Umgang mit höheren, über den gesetzlichen Anforderungen liegenden Standards des Handels für die Lebensmittelproduktion und deren Vergütung (zum Beispiel hinsichtlich der Rückstandswerte von Pflanzenschutzmitteln).

5. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird nach der Sommerpause über die Ergebnisse der weiteren Gespräche mit der Lebensmittelwirtschaft berichten.