Infektionsschutzgesetz passiert Bundesrat

Coronavirus Infektionsschutzgesetz passiert Bundesrat

„Die dritte Welle brechen“ – das Infektionsschutzgesetz sorgt für bundeseinheitliche Regeln, um die Inzidenzen zu senken. Nachdem das Gesetz kürzlich vom Bundestag beschlossen wurde, passierte es den Bundesrat und wurde am Donnerstag ebenfalls von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.

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Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigt im Bundesrat das Infektionsschutzgesetz.

Foto: picture alliance/dpa

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am Donnerstag das neue Infektionsschutzgesetz unterzeichnet. Zuvor hatte der Bundesrat das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) ohne Einspruch passieren lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte im Bundesrat die unmittelbare Relevanz des Gesetzes: „Für uns in der Bundesregierung ist das übergeordnete Ziel, in dieser Pandemie weiterhin eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Inzidenzen müssen runter“.

Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung vom 21. April 2021 verabschiedet. Er sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 bundeseinheitliche Maßnahmen greifen. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die neuen Maßnahmen und Vorgaben finden Sie hier im Überblick.