Versteigerung von 5G-Frequenzen
Hundertmal schnellere Datenübertragung als ihre Vorgängerin verspricht die neue Mobilfunkgeneration 5G. Während die Bundesnetzagentur die Frequenzen versteigert, beantworten wir für Sie alle wichtigen Fragen rund um den neuen Mobilfunkstandard.
4 Min. Lesedauer
- Was ist 5G?
- Warum ist 5G so wichtig?
- Wer profitiert von 5G?
- Was hat der private Nutzer davon?
- Wird es 5G bald flächendeckend geben?
- Wird durch die 5G-Vergabe die Netzabdeckung besser?
- Was wird versteigert?
- Warum findet die Auktion statt?
- Wer führt die Auktion durch?
- Wer ist zur Auktion zugelassen?
- Wie läuft die Auktion ab?
- Wie viel kann geboten werden?
- Wie lange dauert die Auktion?
- Wie transparent ist die Auktion?
- Wofür wird der Erlös verwendet?
- Wie steht es um die Sicherheit des künftigen 5G-Netzes?
- Drohen durch 5G gesundheitliche Gefahren?
- Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung?
Was ist 5G?
5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration und kann Daten rund hundertmal schneller transportieren als das bisherige 4G. Der neue Standard verspricht aber auch eine kürzere Latenzzeit, also eine kürzere Verzögerung bei der Übertragung.
Warum ist 5G so wichtig?
Neben der Nutzung der Frequenzen für mobiles Breitband wird 5G insbesondere die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen fördern. Dazu gehören unter anderem autonomes Fahren, Industrie 4.0 und die Telemedizin.
Wer profitiert von 5G?
Von 5G werden zunächst vor allem Unternehmen profitieren, die den neuen Standard zum Beispiel in ihren Fertigungshallen nutzen. Für die Industrie gilt 5G als unverzichtbar, um etwa besonders viele Maschinen miteinander zu vernetzen und präzise zu steuern.
Was hat der private Nutzer davon?
Der private Nutzer wird den neuen Standard erst in Zukunft unmittelbar nutzen können und zunächst eher indirekt von 5G profitieren - zum Beispiel durch eine sichere Vernetzung von Geräten im Krankenhaus oder ein temporäres 5G-Netz bei Großveranstaltungen.
Wird es 5G bald flächendeckend geben?
Ein flächendeckendes 5G-Netz kann nicht von heute auf morgen entstehen; es wird Schritt für Schritt auf Basis der bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut. Ziel ist deshalb, schnell eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung zu erreichen, die mobile Telefonie und Datennutzung auch im ländlichen Raum sicherstellt.
Wird durch die 5G-Vergabe die Netzabdeckung besser?
Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur gehört unter anderem, dass bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte, alle Autobahnen sowie die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit 100 Megabit Datengeschwindigkeit pro Sekunde versorgt werden. Dadurch wird sich auch die Versorgung mit 4G verbessern.
Was wird versteigert?
In der 5G-Frequenzauktion geht es um insgesamt 41 Frequenzpakete. Diese liegen in den vergleichsweise hohen Bereichen 2 Gigahertz und 3,4 bis 3,7 Gigahertz. Der Umfang des Frequenzspektrums beträgt 420 MHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Reichweite und umso höhere Kapazitäten aus.
Warum findet die Auktion statt?
Die Frequenzversteigerung ist ein erster wichtiger Baustein für den Start in die 5G-Technologie. Die Vergabe soll eine frühzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen sicherstellen und einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland ermöglichen.
Wer führt die Auktion durch?
Herrin des Verfahrens ist die Bundesnetzagentur. Sie führt die Versteigerung auf Basis der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes durch. Die Bundesnetzagentur ist eine selbstständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wer ist zur Auktion zugelassen?
Neben den bisherigen Anbietern Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat die Bundesnetzagentur auch einen vierten Bieter zugelassen: die Drillisch Netz AG.
Wie läuft die Auktion ab?
Die Versteigerung findet unter hohen Sicherheitsanforderungen statt. Die Bieter geben ihre Gebote in voneinander getrennten Räumen in einem autarken Versteigerungsnetzwerk ab. Die 41 Frequenzpakete werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote auf mehrere Pakete abgeben. Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt gegeben.
Wie viel kann geboten werden?
Für jedes Frequenzpaket gilt ein Mindestgebot zwischen 1,7 Millionen und fünf Millionen Euro. Insgesamt liegt die Höhe der Mindestgebote bei 104,6 Millionen Euro. Die Gebote dürfen nur in vorgegebenen Stufen erhöht werden - was auch Absprachen unter den Bietern verhindern soll. Wie hoch der tatsächliche Erlös für den Bund sein wird, ist offen.
Wie lange dauert die Auktion?
Die Auktion wurde am 19. März um zehn Uhr eröffnet. Die Dauer der Versteigerung ist offen. Alle 41 angebotenen Pakete werden gleichzeitig angeboten, bis keine neuen Gebote mehr eingehen. 2015 endete die Frequenzauktion nach drei Wochen und 181 Gebotsrunden mit einem Erlös von 5,1 Milliarden Euro.
Wie transparent ist die Auktion?
Für die Auktion gibt es klare Regeln und Bedingungen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ab Beginn der Auktion auf ihrer Internetseite die jeweils aktuellen Rundenergebnisse und die Ergebnisse aus den vorangegangenen Runden.
Wofür wird der Erlös verwendet?
Die Einnahmen aus der Vergabe der 5G-Lizenzen fließen vollständig dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" zu. Daraus werden der Gigabitnetzausbau und der Digitalpakt Schule finanziert. Dabei fließen 70 Prozent der Einnahmen dem Gigabitnetzausbau und 30 Prozent dem Digitalpakt Schule zu.
Wie steht es um die Sicherheit des künftigen 5G-Netzes?
Die Bundesregierung hat immer betont, dass die Sicherheit beim Betrieb und Ausbau des Mobilfunknetzes ein sehr hohes Gut ist. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Eckpunkte zusätzlicher Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze veröffentlicht. Diese Anforderungen gelten für alle Unternehmen gleichermaßen.
Drohen durch 5G gesundheitliche Gefahren?
Der weitere Ausbau der Mobilfunknetze mit dem neuen Standard 5G unterliegt im gesamten Bundesgebiet der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte basieren auf den international anerkannten Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und gewährleisten den Schutz vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen durch elektromagnetische Felder.
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, Deutschland zum Leitmarkt für 5G aufzubauen. Ziel der Bundesregierung ist daher, zunächst eine flächendeckende 4G-Versorgung zu erreichen. Hierzu leisten die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur für die anstehende Frequenzvergabe einen wichtigen Beitrag.