Fragen und Antworten zum Teilhabechancengesetz
Rund 42.000 langzeitarbeitslose Menschen haben ein Jahr nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen - Menschen, die zuvor oft keine Chance auf eine reguläre Beschäftigung hatten. Die Förderprogramme des Gesetzes punkten mit Lohnkostenzuschüssen und berufbegleitendem Coaching.
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Mit vier Milliarden Euro fördert die Bundesregierung die Programme des Teilhabechancengesetzes bis 2022. Das Geld fließt in Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen und das sogenannte Coaching, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der vormals Arbeitslosen.
Die Betreuerinnen und Betreuer, die die ehemals Langzeitarbeitslosen auf ihrem Weg begleiten, tragen viel zu dem Erfolg der neuen Fördermöglichkeiten bei. Sie sind da, wenn es klemmt: beraten, unterstützen, geben Zuspruch. Mit ihrem Einsatz sorgen sie dafür, dass viele Langzeitarbeitslose den Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis schaffen.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung ganz klar geäußert: "Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird."
Das Teilhabechancengesetz gilt seit Januar 2019. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung bis zu 150.000 Menschen in versicherungspflichte Jobs bringen. Um das zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Arbeitgeber mitziehen: Unternehmen der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen.
Das Teilhabechancengesetz bietet Langzeitarbeitslosen Chancen auf dem allgemeinen und auf dem sozialen Arbeitsmarkt. Dabei helfen Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Übernahme notwendiger Qualifizierungskosten sowie der Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung, das sogenannte Coaching.
Nach wie vor sind etwa 800.000 Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos. Ohne besondere Unterstützung haben sie keine realistische Chance, eine reguläre Beschäftigung zu finden. Entweder sind die Qualifikationsanforderungen zu hoch oder die Arbeitgeber wollen Langzeitarbeitslose selbst für Helfertätigkeiten nicht einstellen, da sie ihnen nichts zutrauen. Eine gezielte Werbung für die Programme bei den Arbeitgebern, die Lohnkostenzuschüsse und das Coaching sollen helfen, potentielle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenzubringen.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes haben rund 42.000 ehemalige Langzeitarbeitslose eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Das ist eine deutschlandweite Erfolgsgeschichte. Jobcenter bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber passend zusammen und organisieren die berufsbegleitende Betreuung - das Coaching.
Für viele Langzeitbetroffene ist die intensive Betreuung durch ihren Coach ausschlaggebend für den Erfolg. Denn oft fällt es ihnen zu Beginn der neuen Tätigkeit schwer, den Anforderungen einer geregelten Beschäftigung gerecht zu werden. Dann stehen ihnen die Betreuerinnen und Betreuer als direkte Ansprechpartner zu Seite.
Zur Zielgruppe für das Programm "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gehören Personen, die älter als 25 Jahre sind, in mindestens sechs der vergangenen sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind können bereits nach fünf Jahren gefördert werden.
Arbeitgeber erhalten für die Dauer von maximal fünf Jahren einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie diese langzeitarbeitslosen Menschen einstellen. Voraussetzung ist: Der Arbeitgeber hat die Förderung beim zuständigen Jobcenter vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt.
Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Grundlage ist der gesetzliche Mindestlohn oder der gezahlte Tariflohn. Ab dem dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte. Sind Qualifizierungen oder Praktika notwendig, können dem Arbeitgeber Kosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro je Förderfall zusätzlich erstattet werden. Während der Förderdauer werden die ehemaligen Langzeitarbeitslosen von einem Coach betreut.
Das neugefasste Programm "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" zielt auf Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Je länger Arbeitslosigkeit währt, umso schwieriger wird es in aller Regel, einen Job zu finden. Eine dauerhafte Langzeitarbeitslosigkeit kann zu diesem Zeitpunkt aber mit einer intensiven und guten Förderung noch vermieden werden.
Unternehmen, die Personen einstellen, die länger als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten zwei Jahre lang Zuschüsse. Im ersten Jahr 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten für den Coach und gibt Zuschüsse für Weiterbildungen während der Beschäftigung.
Betroffene Menschen wenden sich an ihr Jobcenter und fragen explizit nach einer Förderung mit den neuen Lohnkostenzuschüssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über Details und klären, ob eine Förderung in Betracht kommt und ein passendes Angebot vorliegt. Wenn nicht, kann das Jobcenter bei der Suche nach einem passenden Arbeitgeber helfen.
Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt und ein passender Arbeitgeber gefunden, beantragt dieser die Förderung. Dann kann ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag geschlossen werden. Die Entscheidung über die Zuweisung trifft das Jobcenter.
Bei beiden Fördermodellen, der "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und der "Teilhabe am Arbeitsmarkt", unterstützen sogenannte Coaches die ehemaligen Langzeitarbeitslosen. Sie helfen ihnen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen - etwa indem sie bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder beim Organisieren des Alltags helfen.
Mit intensiver Betreuung, individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgebern schaffen die Förderangebote neue Perspektiven. Chancen für diejenigen, die ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben.