Erreichtes sichern - Fortschritte anstreben

Jahresabrüstungsbericht 2017 Erreichtes sichern - Fortschritte anstreben

Für die Bundesregierung ist Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik ein zentrales Element vorausschauender deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Deshalb hat das neue Bundeskabinett in seiner zweiten Sitzung den Jahresabrüstungsbericht 2017 beschlossen.

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Mitarbeiter der GEKA (Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten) in Schutzanzügen vernichten chemische Kampfstoffe.

Beitrag zur Abrüstung: Deutschland hat bei Vernichtung syrischer Chemiewaffen unterstützt.

Foto: Joanna Nottebrock

Bundesaußenminister Heiko Maas bilanzierte: Auch das Jahr 2017 war ein Jahr gewaltsamer Belastungsproben für Rüstungskontrolle und Abrüstung. Als Beispiele nannte er Nordkoreas aggressives Nuklearstreben und die Zukunft der Wiener Vereinbarung zum iranischen Nuklearprogramm (JCPoA). Ebenso erwähnte er den Giftgasangriff von Khan Sheikhun in Syrien und Fragen der vollständigen Implementierung bestehender Verträge.

Herausforderungen für Deutschland

Angesichts dieser Entwicklungen setzte sich die Bundesregierung 2017 für den Erhalt und die vollständige Umsetzung bestehender Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur ein. Bestrebungen, diese zu untergraben, wurde entgegengewirkt.

Krisenmanagement stand auf der Tagesordnung. Auf Nordkoreas ballistische Raketen- und Nukleartests reagierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die Europäischen Union (EU) mit Sanktionen. Anstrengungen, nicht mehr wirksame Rüstungskontrollmechanismen durch neue Strukturen zu ersetzen, kamen hinzu. Sie unterstrichen die sicherheitspolitische Relevanz von Abrüstung und Rüstungskontrolle.

Konventionelle Abrüstungs- und Rüstungskontrolle in Europa

In Europa bröckelt der Konsens über bestehende abrüstungs- und rüstungskontroll-politische Verträge. Und das nicht erst seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland 2014 und den fortgesetzten Konflikt in der Ostukraine. Bestehende Rüstungskontrollinstrumente bedürfen der Anpassung an ein verändertes sicherheitspolitisches Umfeld.

Die Bundesregierung knüpfte daher 2017 an die Ziele des deutschen OSZE-Vorsitzes (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) 2016 an. Vertrauen darf nicht weiter erodieren. Die 2016 auf den Weg gebrachte Initiative für einen umfassenden Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa muss fortgeführt werden.

Nukleare Nichtverbreitung sichern

In Anbetracht des Strebens Nordkoreas nach Nuklearwaffen will die Bundesregierung die nukleare Nichtverbreitungsarchitektur erhalten, vor allem den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV). Für Deutschland ist und bleibt er die zentrale Grundlage der globalen nuklearen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsarchitektur – mit dem großen Ziel “Global Zero“. Sie gelte es zu stärken und zu entwickeln, betonte der Außenminister.

Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass der im Juli 2017 von den Vereinten Nationen beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Vertrag über ein Verbot von Nuklearwaffen den bewährten NVV nicht ersetzen kann. Deshalb strebt die Bundesregierung an, schrittweise die Rahmenbedingungen zu verbessern, um neue, regelbasierte Abrüstungsschritte innerhalb des NVV zu ermöglichen.

Nukleare Abrüstung fortsetzen

Im Bereich der Nichtverbreitung von Atomwaffen stellten sich 2017 die drängendsten und akutesten Bedrohungen. Aber auch die Errungenschaften auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung sind in Gefahr. Besonders wichtig für die europäische Sicherheit ist hier der Erhalt des Intermediate Range Nuclear Forces Treaty (INF)-Vertrags zwischen den Vereinigten Staaten und Russland. Er wurde durch die Abschaffung einer ganzen Waffenkategorie landgestützter Mittelstreckenraketen seit 1987 zu einem Grundpfeiler europäischer Sicherheit.

Deutschland hat ein vitales Interesse an der Einhaltung des Vertrags. Gemeinsam mit den NATO-Partnern nutzte die Bundesregierung auch 2017 alle zur Verfügung stehenden Gesprächskanäle. Sie warb bei den Vertragsparteien für eine Bewahrung und Einhaltung des INF-Vertrages.

Aufklärung der Chemiewaffenangriffe in Syrien

Die wiederholten und bislang nicht geahndeten Einsätze von Chemiewaffen in Syrien verletzen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ). Sie gefährden das weltweit anerkannte Tabu, Chemiewaffen einzusetzen. Deutschland trat 2017 in den Vereinten Nationen und in der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) für Aufklärung der Chemiewaffenangriffe ein.

Insbesondere der Chemiewaffeneinsatz in Khan Sheikhun im April 2017 muss aufgeklärt, die Verantwortlichen benannt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Vernichtung von Kleinwaffen

Besonderes Engagement zeigte Deutschland bei der Kontrolle von Kleinen und Leichten Waffen. So halfen deutsche Experten dabei, Tausende von Waffen der ehemaligen FARC-Guerillas in Kolumbien zu vernichten - ein wichtiger Beitrag, um den Friedenschluss zu sichern.