Brexit
Bundeskanzlerin Merkel hat begrüßt, dass sich die Brexit-Unterhändler auf den Entwurf eines Abkommens geeinigt haben. Dies ist vor allem im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. EU-Ratspräsident Donald Tusk lud zwischenzeitlich zu einem Brexit-Sondergipfel am 25. November ein.
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Nach einer Klausur des Bundeskabinetts in Potsdam erklärte Merkel: "Was die Brexit-Frage anbelangt, so bin ich erst mal sehr froh, dass es gelungen ist, in langen und ja auch nicht ganz einfachen Verhandlungen einen Vorschlag zu unterbreiten."
Sie sprach sich zudem gegen weitere Verhandlungen der EU mit dem Vereinigten Königreich aus. Es liege ein Dokument auf dem Tisch, dem die EU und Großbritannien zugestimmt hätten. Die Frage nach einer Weiterverhandlung stelle sich derzeit daher nicht.
Der Vorschlag werde nun sowohl in Großbritannien als auch in den anderen EU-Staaten analysiert und auch mit dem Bundestag besprochen, so Merkel. Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, er bedauere "unverändert" die Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen: "Trotzdem kann man allen wirklich nur zurufen: Das Schlimmste, was passieren kann, ist eine ungeordnete Entwicklung. Das ist weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die wirtschaftlichen Aussichten gut."
Weiteres Verfahren
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten über den Entwurf des Brexit-Abkommens unterrichtet. Jetzt wird die Bundesregierung das Ergebnis im Einzelnen bewerten. Innerhalb der nächsten Woche gehen die Beratungen über den Text in Brüssel zwischen den EU-27 weiter, wie EU-Ratspräsident Tusk nach einem Gespräch mit EU-Chefunterhändler Michel Barnier mitteilte.
Klar ist: Der weitere Prozess zu einem Austrittsabkommen muss zügig voranschreiten, um die Ratifizierung rechtzeitig innerhalb der Frist von zwei Jahren, die der EU-Vertrag vorgibt, durchführen zu können. Das heißt, die Zeit drängt nach wie vor sehr.
Wie wird ratifiziert?
Dem Austrittsabkommen müssen das Europäische Parlament und der Europäische Rat (zu 27) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen (EU-only-Abkommen). Und natürlich das britische Parlament. Der Bundestag wird fortlaufend unterrichtet, muss dem Abkommen aber nicht zustimmen.
Weiter enge Beziehungen zu Großbritannien
Deutschland ist selbstverständlich auch in Zukunft an einer engen Partnerschaft mit Großbritannien interessiert. Darüber ist sich die Bundesregierung mit den anderen 26 Mitgliedstaaten wie auch den EU-Institutionen einig. Die Entscheidung Großbritanniens zum Austritt hat aber natürlich Auswirkungen auf das zukünftige Verhältnis zur EU.