Energiewende
Die Bundesregierung will den Energieleitungsausbau beschleunigen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das entsprechende Gesetz verabschiedet. Es ist Ergebnis eines breit angelegten und transparenten Dialogprozesses, das Energieminister Altmaier gemeinsam mit Ländern, Netzbetreibern und anderen zum schleppenden Netzausbau erreicht hatte.
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Während bundesweit Strom längst aus erneuerbare Energien erzeugt wird, stockt der dazu notwendige Netzausbau. Dieser ist aber nötig, um den dezentral hergestellten Strom zu möglichen Abnehmern zu transportieren. Ohne geeignete Netze bleibt viel Strom aus erneuerbaren Energien ungenutzt. Erzeuger erhalten für die Bereitstellung gleichwohl eine garantierte Entlohnung, was volkswirtschaftlich nicht optimal ist.
Genehmigungsverfahren vereinfachen
Die Stromnetze müssen optimiert, verstärkt und teilweise neu gebaut werden. Ohne materielle Standards des Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu beeinträchtigen sollen mit diesem Gesetz die für den Ausbau erforderlichen Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Dies betrifft die vielen Schritte von der Bedarfsermittlung (einschließlich künftiger Bedarfe) über die Suche eines geeigneten Trassenkorridors bis zur Planfeststellung und den konkreten Bau.
Mit dem Bau von Teilen einer neuen Trasse kann unter bestimmten Umständen bereits begonnen werden, auch wenn der letzte Meter noch nicht genehmigt ist. Vereinfachungen sollen besonders dort möglich sein, wo Mensch, Umwelt und der Raum höchstens gering betroffen sind. Bei großen Neubauvorhaben hingegen bleiben Beteiligungsmöglichkeiten erhalten.
Vor allem ermöglicht das Gesetz eine vorausschauende Planung und Genehmigung. Ist ein Kanal schon mal gebuddelt, soll auch die Verlegung von Leerrohren möglich sein, durch die erst später Leitungen geführt werden. Das spart langfristig Kosten.
Entschädigungen vereinheitlichen
Als hinderlich für den Ausbau hat sich zudem die unterschiedliche Situation für betroffene Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erwiesen. Deswegen werden mit dem Gesetz Entschädigungszahlungen bundesweit vereinheitlicht und verrechtlicht, Beschleunigungszulagen maßvoll angehoben. Es sieht nicht zuletzt vor, dass Bund, Länder und Kommunen in dieser Sache besser zusammenarbeiten und sich koordinieren, auch um Konflikte von vornherein zu vermeiden.
Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Juni 2019 vorgesehen.