Weniger Salmonellen im Geflügel

Lebensmittelüberwachung Weniger Salmonellen im Geflügel

Das Infektionsrisiko mit Salmonellen ist zurückgegangen - dank der EU-weiten Bekämpfung der Bakterien in den Geflügelbeständen. Die Kontaminierung mit Campylobacter-Keimen hingegen hat zugenommen, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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Mitarbeiterin eines Veterinäruntersuchungsamt überprüft Hähnchenbrustfilet.

Ein Ergebnis der Lebensmittelüberwachung 2016: Geflügelfleisch ist weniger mit Salmonellen belastet.

Foto: picture-alliance/ dpa

Geflügelfleisch ist weniger mit Salmonellen belastet. Das ist ein Ergebnis der Lebensmittelüberwachung 2016, das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgestellt hat.

Der guten Nachricht steht eine höhere Kontaminierung mit Campylobacter entgegen. Die Keime haben mittlerweile Salmonellen als die häufigsten bakteriellen Erreger für Durchfallerkrankungen in Deutschland abgelöst.

Hähnchenfleisch unbedingt durchgaren

Da beide Erreger - Salmonellen und Campylobacter - nicht hitzeresistent sind, empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Hähnchenfleisch nur gut durchgegart zu verzehren.

Die Behörde weist darauf hin, dass ab Januar 2018 in der Europäischen Union ein neuer gesetzlicher Grenzwert für Campylobacter gilt. Damit wird das Risiko für eine Infektion mit den gefährlichen Keimen deutlich gesenkt.

Milch aus Milchtankstellen immer abkochen

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen es, Rohmilch direkt beim Bauern zu kaufen. Über sogenannte Milch-ab-Hof-Zapfautomaten können sie sich ihre Milch direkt abfüllen. Das BVL warnt davor, dass Rohmilch eine hohe Keimbelastung aufweist. Verbraucher sollten sie vor dem Verzehr abkochen. Gleichzeitig sind die Betriebe dazu verpflichtet, den Hinweis "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" gut lesbar an der Abgabestelle anzubringen.

Aufgepasst vor Nickel in Metallspielzeug

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Bundesländern kontrollieren auch Produkte auf unerwünschte Stoffe. Nachdem Metallspielzeug bereits 2012 untersucht wurde, stand es 2016 erneut im Fokus der Überwachungsbehörden. Von 353 untersuchten Proben überschritten 75 den geltenden Grenzwert bei Nickel. Das entspricht 21 Prozent.

Das BVL geht davon aus, dass beim Spielen mit Metall- und Modellbaukästen ein längerer Hautkontakt besteht, auf den Kinder allergisch reagieren können. Gerd Fricke vom BVL forderte deshalb, dass Hersteller von Metallspielzeug den Nickelgehalt in ihren Produkten reduzieren.

Mehr als 519.000 Betriebe hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer 2016 kontrolliert. Bei 23 Prozent wurden Verstöße festgestellt. Dies entspricht in etwa dem Niveau der Vorjahre. Auch die Beanstandungsquote bei Lebensmittelproben und Lebensmittelkontaktmaterialien liegt mit zwölf Prozent auf dem Niveau der vergangenen Jahre.

Wie funktioniert die amtliche Lebensmittelüberwachung?

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sind dafür zuständig, die Einhaltung des Lebensmittelrechts zu kontrollieren. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmer – sozusagen die Kontrolle der Kontrolle.

Diese Kontrolle erfolgt risikoorientiert. Das heißt, Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger überprüft. In der Praxis bedeutet dies, dass besonders oft in Betrieben kontrolliert wird, die Lebensmittel herstellen und verarbeiten. Das betrifft die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung sowie das Lebensmittel-Handwerk - etwa Fleischereien, Bäckereien oder Konditoreibetriebe.

Das BVL unterstützt die Länderbehörden. Sie wertet die übermittelten Daten der Bundesländer aus und bereitet sie in Form von jährlichen Berichten zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auf.

Wie können sich Verbraucher informieren?

Haben Verbraucher den Eindruck, dass ein Lebensmittel nicht in Ordnung ist, sollten sie zunächst versuchen, dies im Geschäft zu reklamieren. Wenn die Beschwerde nicht ernst genommen wird, können sie sich an die zuständige Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörde in ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung wenden. Diese nimmt auch Hinweise auf Missstände im Betrieb wie unhygienische Verhältnisse entgegen.

Auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Bundesländer Warnungen vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend sind oder Verbraucher täuschen können. Zusätzlich werden neu eingestellte Warnungen auch per Twitter bekanntgegeben.