Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität

Warnschussarrest Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität

Jugendkriminalität wird wirksamer bekämpft und ihren Ursachen entgegengewirkt. Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, können numehr zur Abschreckung für bis zu vier Wochen inhaftiert werden.

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Jungen Straftätern wird durch den so genannten "Warnschussarrest" deutlich die Konsequenz weiterer Gesetzesverstöße vor Augen geführt. Große Bedeutung hat dabei der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts. Das Gesetz erweitert und verbessert jugendgerichtliche Sanktionsmöglichkeiten maßvoll.

Arrest plus Bewährungsstrafe

Jugendarrest ist nun neben einer Jugendstrafe auf Bewährung möglich. Nach bisherigem Recht konnte nur entweder Arrest oder Jugendstrafe angeordnet werden.

Der Jugendarrest soll jungen Straftätern das Unrecht und die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens nachdrücklich verdeutlichen. Zudem soll der Arrest einen gegebenenfalls erforderlichen Impuls bei dem jugendlichen Straftäter setzen, sein Verhalten zu ändern. Der Jugendliche muss den Arrest innerhalb von drei Monaten antreten, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Höheres Strafmaß bei Mord

Weiterhin ermöglicht es das Gesetz den Jugendgerichten, gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe bis zu 15 Jahren zu verhängen. Und zwar dann, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld im Einzelfall als nicht ausreichend erscheint. Das wäre bei besonders grausamen und gefühlskalten Taten ohne Reue der Fall.

Jugendstrafrecht ist das für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und zum Teil auch für Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) geltende Straf- und Strafprozessrecht. Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Jugendstraftatbestände. Es unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht unter anderem in den Rechtsfolgen der Tat.

Eine Jugendstraftat ist in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln zu ahnden. Wenn diese nicht ausreichen, um dem Täter das Unrecht der Tat und seine Einstandspflicht hierfür bewusst zu machen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet.

Erziehungsmaßregeln sind beispielsweise: Erteilung von Weisungen; Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Zuchtmittel sind beispielsweise: Verwarnung; Erteilung von Auflagen (zum Beispiel Schadensersatz, Zahlung von Bußen, Jugendarrest).