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Verbraucherverbände

Verbraucherverbände

In Deutschland können sich Verbraucherinnen und Verbraucher von zahlreichen Einrichtungen beraten und informieren lassen. Viele Verbände sind Mitglied im gemeinnützigen und öffentlich geförderten Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie betreiben vor Ort Beratungsbüros und verstehen sich als Stimme der Verbraucher.

Die Verbraucherorganisationen informieren und beraten unter anderem bei Fragen

  • rund um den privaten Haushalt - beispielsweise zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen Versprechen aus Gewinnspielen, den neuesten Wunderdiäten und Nahrungsergänzungsmitteln, zu Telekommunikation- und Energieabrechnungen, der richtigen Altersvorsorge und Krankenversicherung.
  • Sie verfolgen Rechtsverstöße (etwa durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln) durch Abmahnungen und Klagen.
  • Sie vertreten Verbraucherinteressen auf kommunaler und landespolitischer Ebene.
  • Sie informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen und
  • sie arbeiten mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung zusammen.

Wo es nötig ist, findet die Beratung auch in den eigenen vier Wänden statt – wie zum Beispiel bei der Energieberatung. Der Experte kommt gegen eine geringe Gebühr, in manchen Fällen auch kostenlos, ins Haus. Er beurteilt vor Ort wie und wo sich beispielsweise bei Heizung und Strom Kosten einsparen lassen.

Verbraucherorganisationen arbeiten unabhängig

Die Verbraucherorganisationen sind unabhängig und gemeinnützig. Vielfach werden sie durch die öffentliche Hand unterstützt.

Grundsätzlich sind die Länder dafür zuständig, die individuelle Verbraucherberatung vor Ort durch die Verbraucherzentralen zu finanzieren. Neben der öffentlichen Förderung finanzieren sich die Verbraucherzentralen ergänzend aus Mitgliedsbeiträgen, Beratungsgebühren oder auch dem Verkauf von Ratgeberbroschüren.

Ihre Arbeit wird gut angenommen: Jeder vierte Bürger hatte schon einmal Kontakt zu einer Verbraucherzentrale. Rund 20 Millionen Anfragen erreichen die Verbraucherzentralen jährlich.

Die Bundesregierung fördert aus dem Bundeshaushalt bundesweit tätige Einrichtungen und Institutionen. Dazu gehört beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. als Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen in den Ländern sowie von verbraucherpolitischen Verbänden.

Gefördert werden auch die seit über 50 Jahren erfolgreich tätige Stiftung Warentest oder der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN).

Rechtsberatung und Verbandsklagebefugnis

Abgesehen von Rechtsanwälten sind die Verbraucherzentralen als einzige Organisationen in Deutschland zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt. Das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes alle Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen dies nur ihren Mitgliedern anbieten.

Außerdem haben Verbraucherzentralen die so genannte Verbandsklagebefugnis. Das heißt, sie dürfen Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen und dagegen gerichtlich vorgehen. Seit 2016 können Verbraucherschutzverbände Unternehmen auch wegen unzulässiger Erhebung persönlicher Daten abmahnen und verklagen. Auf diesem Wege können sie die Verbraucher dabei unterstützen, dass ihre persönlichen Daten nur im gesetzlich erlaubten Rahmen verwendet werden. Damit hat der Gesetzgeber auf die wachsende Gefahr durch im Internet unzulässig gesammelte persönliche Daten reagiert.

Verbraucherverbände, die ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen den Datenschutz und anderen verbraucherschutzgesetzwidrigen Geschäftspraktiken besitzen, müssen in einer Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragen sein. Von ihrer Klagebefugnis machen die Verbraucherzentralen immer wieder mit großem Erfolg Gebrauch.

Interaktiver Verbraucherschutz

Das Internet ermöglicht den schnellen Informationsaustausch. Das nutzen auch die Verbraucherverbände. So bietet das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de nicht nur Informationen über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Vielmehr können Verbraucher ihrerseits dort fragwürdige Etikettierungen und Aufmachungen melden.

Diesen Vorteil nutzen auch die Marktwächter " Finanzen" und " Digitale Welt" der Verbraucherzentralen. Sie beobachten den Markt und informieren frühzeitig über verbraucherrelevante Entwicklungen. Verbraucher sind zur Beteiligung aufgerufen, damit ihre Hinweise und Beschwerden in die Analyse des Marktgeschehens einfließen können.

Was macht die Stiftung Warentest?

Während der Verbraucherzentrale Bundesverband die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher vertritt, sorgt die Stiftung Warentest für mehr Markttransparenz. Sie testet dafür Waren und Dienstleistungen. Sie ist durch ihre Satzung ebenfalls der politischen Neutralität verpflichtet. Trotz klar getrennter Aufgaben arbeiten Verbraucherzentrale Bundesverband und Stiftung Warentest eng zusammen.

Hilfe bei Fragen zu Ernährung und Landwirtschaft

Weitere von der Bundesregierung geförderte Einrichtungen tragen dazu bei, Verbraucher unabhängig zu informieren. Beratung zu Fragen der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beantwortet der Verbraucherlotse. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) bietet umfassende Verbraucherinformationen zu Ernährungsfragen an und stellt Kontaktinformationen zu qualifizierten, ortsnahen Ernährungsberatern zur Verfügung. Ab 2017 soll ein neues Bundeszentrum für Ernährung als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Ernährung dienen.

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