Verbraucherverbände in Deutschland

Verbraucherverbände in Deutschland

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in Deutschland von zahlreichen Einrichtungen beraten und informieren lassen. Viele Verbände sind Mitglied im gemeinnützigen und öffentlich geförderten Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie betreiben vor Ort Beratungsbüros und verstehen sich als Stimme der Verbraucher. Hier wichtige Fragen und Antworten.

2 Min. Lesedauer

Mit welchen Fragen kann man sich an Verbraucherorganisationen wenden?

Verbraucherorganisationen gibt es in jedem Bundesland – mit insgesamt fast 200 Beratungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen hier aktuelle, verlässliche Informationen, unabhängige Beratung und Unterstützung: 

  • in Fragen rund um den privaten Haushalt - beispielsweise zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen Versprechen aus Gewinnspielen, den neuesten Wunderdiäten und Nahrungsergänzungsmitteln, zu Telekommunikation- und Energieabrechnungen, der richtigen Altersvorsorge und Krankenversicherung.
  • Außerdem verfolgen Verbraucherorganisationen Rechtsverstöße (etwa durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln) durch Abmahnungen und Klagen.
  • Sie vertreten Verbraucherinteressen auf kommunaler und landespolitischer Ebene.
  • Sie informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen und
  • sie arbeiten mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung zusammen.

Wie findet die Beratung statt?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen beraten persönlich vor Ort oder auch telefonisch. Welche Beratungen die jeweilige Verbraucherzentrale anbietet, lässt sich den ihren jeweiligen Internetseiten in den Bundesländern entnehmen.

Wo es zweckmäßig ist, findet die Beratung auch in den eigenen vier Wänden der Verbraucherinnen und Verbraucher statt – wie zum Beispiel bei der Energieberatung. Der Experte oder die Expertin kommt gegen eine geringe Gebühr, in manchen Fällen auch kostenlos, ins Haus oder in die Wohnung. Sie beraten etwa zu den Themen Heizung, Strom, Dämmung und regenerative Energien.

Wie finanzieren sich die Verbraucherorganisationen?

Die Verbraucherorganisationen sind unabhängig und gemeinnützig. Die Beratungsangebote werden oft gegen Entgelt erbracht, da die Verbraucherzentralen als Empfänger von öffentlichen Mitteln auch eigene Einnahmen erzielen sollen. Sie erzielen diese aus Mitgliedsbeiträgen, Beratungsgebühren und auch dem Verkauf von Ratgeberbroschüren.

Grundsätzlich sind jedoch die Länder dafür zuständig, die individuelle Verbraucherberatung vor Ort durch die Verbraucherzentralen zu finanzieren.

Auch die Bundesregierung – das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – fördert mit seinem Haushalt bundesweit tätige Einrichtungen und Institutionen. Dazu gehört neben den 16 Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband als Dachorganisation, die Stiftung Warentest sowie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Wie erhalten Verbraucher rechtliche Unterstützung?

Die Verbraucherzentralen sind zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt. Das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes alle Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Möglich sind persönliche Beratungen vor Ort, telefonische und auch Online-Beratungen. Ein Überblick über die Beratungsangebote in den einzelnen Bundesländern ist hier zu finden.

Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden  Verbraucher Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) können stellvertretend für die Verbraucher mittels einer Sammelklage klagen. Dies kann sowohl eine Musterfeststellungsklage sein (mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden) als auch eine Abhilfeklage (mit der direkt Schadensersatzleistungen eingeklagt werden können).

Die Verbraucher müssen sich in ein Klageregister eintragen; der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen. Weitere Informationen zu Sammelklagen gibt es beim vzbv .