Unterstützung für Viehbauern

Trockenheit in der Landwirtschaft Unterstützung für Viehbauern

Die Bundesregierung will Viehhaltern helfen, denen das Futter für ihre Tiere knapp geworden ist. Eine Verordnung soll ihnen erlauben, ökologische Vorrangflächen zum Anbau für Futterzwecke zu nutzen. Besonders im Norden und Osten leiden die Landwirte unter den Folgen der langen Trockenheit.

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat im Kabinett einen aktuellen Zwischenbericht zu den Witterungsschäden in der Landwirtschaft vorgestellt. Insbesondere im Norden und Osten leiden viele Bauern unter den Auswirkungen der Trockenheit. Die Dürreschäden liegen bei Getreide und Raps zwischen 20 und 60 Prozent. Besonders schwierig ist die Situation für Viehhalter. Hier fehlt das Futter, da der zweite und dritte Grasschnitt ausblieb.

Futtergewinnung erleichtern

Um den Landwirten die Futterversorgung ihrer Tiere zu erleichtern, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verordnung erlassen: Sie ermöglicht Landwirten, ökologische Vorrangflächen mit dem Anbau sogenannter Zwischenfruchtmischungen für Futterzwecke zu nutzen. Dies sind zum Beispiel Klee-Grasmischungen. Die Zwischenfruchtmischungen können – soweit das Wetter es zulässt – bereits jetzt ausgesät werden. Nach Ablauf von acht Wochen kann der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden.

Das Kabinett hat die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zur Kenntnis genommen. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Was sind ökologische Vorrangflächen?
Beim sogenannten Greening im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müssen landwirtschaftliche Betriebe fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen. Sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen aber zulässig, so etwa zum Anbau von Zwischenfrüchten.

Was sind Zwischenfrüchte?
Zwischenfrüchte werden in den saisonal bedingten Lücken zwischen zwei Hauptkulturen als Gründüngung oder zur Nutzung als Tierfutter angebaut. Durch einen Zwischenfruchtanbau lassen sich zum Beispiel auch geschädigte Böden regenerieren. Zwischenfrüchte sind etwa Rotklee, Mangold und Rauhafer.

Bund-Länder-Treffen zu den Auswirkungen der Dürre

Am 31. Juli und am 13. August trafen sich in Berlin Vertreter von Bund und Ländern für eine Bestandsaufnahme der Dürreschäden. Erst heute liegen die letzten Zahlen vor, doch es stehen noch Ergänzungen aus, die eine Vergleichbarkeit herstellen. Sobald ein belastbares Gesamtbild möglich ist, können Entscheidungen über Hilfen des Bundes gefällt werden.

Entscheidungen in der kommenden Woche

Bundesministerin Klöckner will dem Kabinett am 22. August erneut berichten und die Ernteergebnisse 2018 vorstellen. Abhängig von den vorliegenden Daten kann entschieden werden, ob die Trockenheit als ein widriges Witterungsverhältnis von "nationalem Ausmaß" eingestuft wird. Denn erst dann kann der Bund ausnahmsweise und ergänzend zu den Hilfsmaßnahmen der Länder tätig werden. Diese sind bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie Überschwemmungen oder Dürren grundsätzlich zuständig.

Wenn mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung des landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurde, kann bei Dürre der Gesamtschaden bis zu 80 Prozent ausgeglichen werden. In benachteiligten Gebieten sind es bis zu 90 Prozent.

Zuletzt hat die Bundesregierung 2003 Hilfen aufgrund von Dürre gewährt. Der Bund beteiligte sich damals zu 50 Prozent an den Hilfen der Länder für existenzgefährdete landwirtschaftliche Unternehmen. Insgesamt stellte er fast 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Seit Anfang Juli greifen bereits einige Hilfsmaßnahmen

Liquiditätshilfen der Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Liquiditätssicherungsprogramm für Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus geöffnet, die wegen Trockenheit und Unwetter 2018 Ertragseinbußen oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben. Die Einbußen müssen mindestens 30 Prozent betragen.

Nutzung von Brachflächen für die Tierfütterung

Die Länder können seit dem 1. Juli 2018 zulassen, dass als ökologische Vorrangflächen angemeldete Brachflächen ausnahmsweise für Futterzwecke geerntet werden dürfen, wenn nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. Die Mehrzahl der Länder hat bereits ganz oder teilweise von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Stundung der Pachtzinsen durch BVVG

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gewährt von der Trockenheit betroffenen Betrieben Pachtstundungen. Auf begründeten Antrag des Pächters hin kann die BVVG Pachtraten bis zum 31. Dezember 2018 stunden. Darüber hinaus prüft die BVVG unter anderem, ob sie auf Stundungszinsen verzichten kann und ob ein gestuftes Verfahren zur Pachtminderung umgesetzt werden kann. Ähnliches hatte die BVVG schon beim Hochwasser 2013 angeboten.

EU-Maßnahmen zur besseren Futterversorgung

Auch die Europäische Union hat die angespannte Situation durch die Trockenheit im Blick. Die EU-Kommission hat zwei Beschlüsse gefasst, um die Landwirte zusätzlich zu der Gemeinsamen Agrarpolitik zu unterstützen. Landwirte können bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt im Dezember, wie es ursprünglich geplant war. Außerdem hat es die EU-Kommission ermöglicht, dass Landwirte Flächen flexibler nutzen können, die aus Umweltinteresse normalerweise nicht für die Produktion gedacht sind, um ihre Tiere füttern zu können. Es werden zugleich weitere Ausnahmeregelungen erwogen, um mehr Flexibilität bei der Futterproduktion zu ermöglichen.