Tanz und Theater unter Unesco-Schutz

Kabinett Tanz und Theater unter Unesco-Schutz

Deutschland tritt dem Unesco-Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes bei. Das Übereinkommen ist eine wichtige Säule zur Bewahrung der kulturellen Vielfalt, die sich in verschiedenen lebendigen Ausdrucksformen widerspiegelt.

2 Min. Lesedauer

Das Bundeskabinett hat den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention der Unesco (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Bislang waren der Konvention zum Schutz ideeler Kulturgüter 146 Staaten beigetreten, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union - mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und Großbritanniens.

Der Deutsche Bundestag hatte sich im Dezember 2011 fraktionsübergreifend für eine Einleitung des Beitrittsverfahrens ausgesprochen.

Das Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes wurde von der Unesco-Generalkonferenz im Oktober 2003 in Paris verabschiedet. Nachdem es von den ersten 30 Staaten ratifiziert worden war, trat es im April 2006 in Kraft.

Wertschätzung der kulturellen Vielfalt

Mit dem Beitritt zum Unesco-Übereinkommen ist eine aktive Wertschätzung der immateriellen Kulturformen und -schätze auch in anderen Ländern und Weltregionen verbunden. Kulturelle Vielfalt spiegelt sich in prachtvollen Palästen, Kathedralen und historischen Stadtensembles wider, aber auch in lebendigen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, mündlich überlieferten Traditionen, traditionellen Handwerkstechniken, gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen.

Diese Kulturformen zu erhalten und zu vermitteln ist Ziel des Übereinkommens. Das über Generationen überlieferte Wissen und Können sind wichtige kulturelle Ressourcen, die durch Globalisierungseinflüsse in den letzten Jahren beschleunigt verloren gehen.

Expertenkomitee trifft Vorauswahl

Zur Umsetzung in Deutschland ist die Berufung eines Expertenkomitees vorgesehen, das bei der Deutschen Unesco-Kommission angesiedelt ist. Entscheidungen des Expertenkomitees, welche Kulturformen unter Schutz zu stellen sind, müssen durch zustimmende Kenntnisnahme der Kultusministerkonferenz und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt werden.

Die im Jahre 1972 verabschiedete Unesco-Welterbekonvention ist das erfolgreichste und sichtbarste Programm der Unesco. Mittlerweile haben 188 Staaten die Vereinbarung unterzeichnet. Sie gilt als international bedeutendstes Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen Erbes beschlossen wurde.