Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen: Die Bundesregierung hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen.
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Der Bundestag stellt die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor
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Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
Anlass für die Novellierung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Zudem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen.
Vor der EnEV musste die Bundesregierung das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Das EnEG ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern.
Die EnEV muss nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst im Frühsommer 2014 zu rechnen.
Die Energiesparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Will ein Eigentümer sein Gebäude sanieren, gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität er bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 Prozent angehoben.