Opfer von Stalking sind besser geschützt. Die Reaktion des Opfers spielt ab sofort für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das entsprechende Gesetz ist jetzt in Kraft getreten.
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Mit einem neuen Gesetz sollen Opfer von Stalking künftig besser geschützt werden.
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Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es nun, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen.
Bislang war für die Strafbarkeit des Täters mitentscheidend, wie das Opfer auf das Stalking reagierte. Die sogenannte Nachstellung war nur strafbar, wenn sie das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigte.
Die Belastungen für Stalkingopfer werden durch eine weitere neue Regelung verringert: Bislang konnte die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren wegen Stalking einstellen und das Opfer auf die Möglichkeit der Privatklage verweisen. Diese Möglichkeit entfällt in Zukunft.