Im reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt haben die Euro-Staaten strengere Vorgaben festgelegt, um der wachsenden staatlichen Verschuldung und wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Die Finanzprobleme in einigen Euro-Mitgliedstaaten beruhen auf zu hohen Staatsschulden oder großen volkswirtschaftlichen Problemen.
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Bisher konnte gegen einen Euro-Staat ein so genanntes „Defizitverfahren“ nur dann eingeleitet werden, wenn dessen Neuverschuldung zu hoch war. Zukünftig kann die Europäische Kommission ein früheres und schärferes Sanktionsverfahren einleiten. Es setzt ein, wenn das Defizit und die Gesamtschulden eines Landes zu hoch sind oder nicht ordnungsgemäß zurückgeführt werden.
Maßgeblich für die Einhaltung der Regeln wird mittelfristig ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Haushalt ohne Neuverschuldung sein. Bisher ist es ein Staatsdefizit von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Außerdem wird der staatliche Schuldenstand zum gleichwertigen Kriterium. Staaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) müssen diesen um fünf Prozent jährlich abbauen. Ferner gelten für die nationalen Haushaltsregeln einheitliche Mindeststandards.
Die Empfehlungen, die der Europäische Rat gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten ausspricht, sind nun verbindlicher. Kommt ein Staat diesen Empfehlungen nicht nach, kann es schneller zu konkreten Sanktionen kommen. Derartige Sanktionen wirken effektiver als zuvor, weil zu ihrer Vermeidung eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat erforderlich ist. Damit gibt es einem „Quasi-Automatismus“ von Sanktionen bei Regelverstößen.
Außerdem müssen die Staaten der EU-Kommission mehr Informationen übermitteln. Die Kommission kann künftig auch Kontrollen in den EU-Staaten durchführen. Es wird eine neue Geldstrafe für verfälschte Statistiken über Defizite und Schulden von 0,2 Prozent des BIP eingeführt. Die nationalen Statistikämter sollen unabhängiger und mit einheitlichen Standards arbeiten.
Manche Mitgliedstaaten sind aber auch in Schwierigkeiten geraten, obwohl sie konsequent ihre Verschuldung zurückführten. Unkontrollierte Blasen am Immobilienmarkt oder im Finanzsektor sind dort die Ursachen. Mit einem neuen Überwachungsverfahren sollen daher Ungleichgewichte in den Volkswirtschaften und Fehlentwicklungen schneller ermittelt werden. Die EU-Kommission wird so den Mitgliedstaaten schneller und gezielter gesamtwirtschaftliche Korrekturen empfehlen. Die nationalen Regierungen müssen schneller handeln, wenn die Gesundheit ihrer Volkswirtschaften bedroht ist. Es wird künftig auch sanktioniert, wenn Eurostaaten es nicht schaffen, den Empfehlungen der Kommission nachzukommen.
Der Pakt enthält Regelungen, um Staaten mit wirtschaftlichen Problemen zu helfen. So können zum Beispiel die Fristen für den Abbau des Staatsdefizits verlängert werden. Es ist Aufgabe der EU-Kommission, dies zu prüfen und umzusetzen.
Die neuen Bestimmungen sind in verschiedenen Verordnungen der EU festgelegt, für die sich die Bezeichnungen „Sixpack“ (sechs Verordnungen) und „Twopack“ (zwei weitere Verordnungen) eingebürgert haben.