Die Bundesregierung verbessert den Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. So darf der Verfassungsschutz künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Das entsprechende Gesetz ist am 30. Juli 2016 in Kraft getreten.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann künftig mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien einrichten. Zudem regelt das Gesetz den Einsatz verdeckter Ermittler der Bundespolizei im Kampf gegen die Schleuserkriminalität. Telekommunikationsdienstleister müssen künftig die Identität von Prepaid-Handy-Kunden überprüfen. Extremisten sollen so nicht mehr ohne weiteres anonym mobil telefonieren können.
Deutschland sei im Kampf gegen den internationalen Terrorismus inzwischen gut aufgestellt, hatte Bundesinnenminister de Maizière bei der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag gesagt. Auch Dank der in dieser Legislaturperiode bereits beschlossenen Maßnahmen, wie etwa der Vorratsdatenspeicherung oder dem gemeinsamen Terrorabwehrzentrum.
Zugleich hatte de Maizière betont, dass Deutschland und Europa vom internationalen Terrorismus bedroht seien. Der Auftrag sei, alles Erdenkliche zu tun, dies abzuwehren. "Terrorismusbekämpfung ist heute nicht nur eine Frage militärischer Kraft, polizeilicher Strafverfolgung, sondern vor allem auch ein Wettlauf des Wissen", so der Innenminister. Kein Land der Welt werde dies alleine meistern können. "Sicherheit beginnt bei uns zu Hause, sie endet dort aber nicht."
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Im Kampf gegen den international vernetzten Terrorismus sind eine Vielzahl von Behörden beteiligt. Deren Erkenntnisse sollen zusammengeführt und übergreifend analysiert werden. Das wird durch zeitgemäßen IT-Einsatz unterstützt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhält Befugnisse zur Einrichtung gemeinsamer Dateien mit Partnerdiensten. Zudem sollen bereits auf nationaler Ebene gemeinsame Projektdateien der Sicherheitsbehörden verlängert eingerichtet werden können.
Die Koalitionsfraktionen hatten sich im Koalitionsausschuss am 13. April 2016 auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt, mit denen der internationale Terrorismus noch besser und effektiver bekämpft werden kann. Das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus setzt die Ergebnisse des Koalitionsausschusses um. Am 24. Juni hatte der Bundestag das Gesetz in der ersten und dritten Lesung beschlossen. Am 8. Juli hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Am 30. Juli 2016 ist das Gesetz in Kraft getreten. (Artikel 4 tritt am 2. November 2016 in Kraft.)
Wenn Terroristen sich international vernetzten, dann müssten sich auch die Sicherheitsbehörden international vernetzen, hatte de Maizière zuvor erklärt. "In Europa brauchen wir eine Sicherheitsunion, außerhalb Europas brauchen wir Sicherheitspartnerschaften." Künftig kann das Bundesamt für Verfassungsschutz mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien einrichten und betreiben, um Erkenntnisse über verdächtige Personen, Objekte oder Ereignisse zu teilen.
Zudem dürfen bei einem Terrorverdacht die deutschen Sicherheitsbehörden auch Daten von Jugendlichen ab 14 Jahren speichern – bisher war dies erst ab 16 möglich. Dabei geht es vor allem um junge Islamisten, die nach Syrien oder den Irak reisen, um sich Extremistenmilizen wie dem IS anzuschließen.