Schwarzarbeit weiter bekämpfen

Bericht der Bundesregierung Schwarzarbeit weiter bekämpfen

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen, hat für die Bundesregierung unverändert hohe Priorität. Denn beides schadet Wirtschaft und Solidargemeinschaft. Das zeigt der jüngste Sachstandsbericht, den das Kabinett beschlossen hat.

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Der Sachstandsbericht stellt im Auftrag des Deutschen Bundestages die Entwicklung beim Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung für die Jahre 2013 bis 2016 dar. Er verdeutlicht, dass die Bundesregierung ihrer Strategie, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen und zu verhindern, auch in diesem Berichtszeitraum treu geblieben ist.

Ausmaß, Umfang und Entwicklung

Nahezu alle, insbesondere die lohnintensiven Wirtschaftszweige, sind von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen. Deren Schwerpunkte liegen unter anderen in folgenden Branchen:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Fleischwirtschaft.

Jährlichen Analysen zufolge ist die sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland tendenziell rückläufig. So sank ihr geschätzter Umfang von 341 Milliarden Euro in 2013 auf 336 Milliarden Euro im Jahr 2016 – das sind 10,8 Prozent im Verhältnis zum offiziellen BIP. Deutschland liegt damit im Vergleich der OECD-Länder im Mittelfeld.

Definition: Schwarzarbeit ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen unter Umgehung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten beziehungsweise unter Missachtung gewerberechtlicher Vorgaben.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: "Qualität vor Quantität"

Das Ziel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist es, in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Bereichen die Einhaltung von Mindestlöhnen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen und die großen Betrugsfälle aufzudecken.

Die Zahl der Arbeitgeberprüfungen ist seit 2013 deutlich zurückgegangen – von 64.001 im Jahr 2013 auf 40.374 in 2016. Allerdings hat der Zoll im Jahr 2016 auch 104.494 Strafverfahren neu eingeleitet und mit 107.080 erheblich mehr Strafverfahren abgeschlossen als in den Vorjahren. Insbesondere im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen ist eine deutliche Steigerung festzustellen.

Auch die Gesamtschadenssumme ist gegenüber 2013 von 800 Millionen auf 876 Millionen Euro gestiegen. Das ist unter anderem auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Landesfinanzbehörden und insbesondere den Steuerfahndungen zurückzuführen.

Zusammenarbeit und Bündnisse

Der Bericht der Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung einer koordinierten Zusammenarbeit und einen intensiven Informationsaustausch aller beteiligten Stellen. Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind beispielsweise folgende Behörden und Stellen als Zusammenarbeitsbehörden der FKS benannt:

  • Finanzbehörden,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Träger der Renten- und Unfallversicherung,
  • zuständige Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Bundesamt für Güterverkehr,
  • für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörden,
  • Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder auf Ersuchen im Einzelfall.

Große Bedeutung haben auch die Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Diese haben das Bundesministerium der Finanzen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der besonders betroffenen Wirtschaftszweige geschlossen. Bundesweite Bündnisse gibt es derzeit unter anderem in der Bau- und in der Fleischwirtschaft, in der Gebäudereinigung, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Elektro- und Friseurhandwerk.

Bilanz der Jahre 2013 bis 2016

Insgesamt zeugt der Bericht vom Engagement der Bundesregierung – gerade mit Blick auf die sich ständig verändernden Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Instrumente und Prozesse der beteiligten Behörden und Stellen wurden entsprechend angepasst, insbesondere durch:

  • die fachliche und organisatorische Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll,
  • die verstärkte Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit,
  • die Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz,
  • die Einrichtung der Generalzolldirektion,
  • die Einrichtung einer gemeinsamen Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.