Schnellerer Weg aus den Schulden

Reform des Insolvenzrechts Schnellerer Weg aus den Schulden

In Zukunft können verschuldete Verbraucher bereits nach drei Jahren der Privatinsolvenz entkommen. Entsprechende Neuregelungen treten zum 1. Juli in Kraft. Die Verkürzung des Verfahrens hängt dabei maßgeblich von der Tilgungsleistung des Schuldners ab.

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Ein Stempel mit der Aufschrift Insolvenz auf Akten

Existenzgründer und Verbraucher erhalten schneller als bisher eine zweite Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang

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Kern des "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" ist es, die Dauer des sogenannten Restschuldbefreiungsverfahrens zu halbieren. Wenn der Schuldner mindestens 35 Prozent der offenen Forderungen tilgt und die Verfahrenskosten bezahlt, verringert sich die Dauer der "Wohlverhaltensperiode" von sechs auf drei Jahre.

Schuldner und Gläubiger profitieren

Auf diesem Wege werden Anreize für den Schuldner geschaffen, sich in besonderem Maße um eine Befriedigung der gegen ihn bestehenden Forderungen zu bemühen: Er wird aktiv in das Insolvenzverfahren eingebunden.

Von diesem Anreiz-System können sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren. Überdies erhalten alle Beteiligten eine größere Planungssicherheit.

Zweite Chance auf Neuanfang

Von der Reform des Insolvenzrechts profitieren überschuldete Existenzgründer und Verbraucher. Sie erhalten schneller als bisher eine zweite Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen.

Im Hintergrund der Reform steht die Überlegung, dass gescheiterte Unternehmer und Personen, die sich aufgrund alltäglicher Risiken – wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit – überschulden, vielfach keine jahrelange Bewährung benötigen. Ihnen ist vielmehr durch eine Chance auf einen finanziellen Neubeginn geholfen.

Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Vereinfachungen zielt das Gesetz überdies darauf ab, Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Insolvenz vor dem Verlust der Wohnung zu schützen.

Eine Überprüfung des "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" erfolgt nach vier Jahren.