Schärfere Regeln für Banken

Bankenviertel in Frankfurt am Main

Banken sollen krisenfester werden

Foto: Sebastian Bolesch

Neue Grundordnung für die Banken

Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken: Das so genannte "harte Kernkapital" (eigene Aktien und einbehaltene Gewinne) der Banken soll um das 3,5-fache erhöht werden.

Mehr Eigenvorsorge ist ein wichtiges Element der europäischen Basel III-Regeln. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.

Die Bundesregierung hatte das CRD IV-Gesetz zur Umsetzung von Basel III in deutsches Recht bereits 2012 auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben im Juli dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt.

Es ist am 03.09.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Widerstandskraft der Banken stärken

Hinzu kommen neu eingeführte Kapitalpuffer. Danach können Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden, zusätzliches Kapital aufzubauen. Bei Konjunkturschwankungen können Banken dann angemessen reagieren.

Für global agierende, systemrelevante Banken, aber auch für anderweitig systemrelevante Banken und im Falle systemischer Risiken können Kapitalerfordernisse gestellt werden. Insgesamt erhöht die stärkere Eigenmittelausstattung die Fähigkeit der Banken, ihre Verluste selbst aufzufangen.

Je höher das Eigenkapital der Banken desto höher ihre Widerstandskraft in Krisenzeiten.

Basel III ist ein Baustein der Finanzmarktreformen. In der weltweiten Finanzkrise hatte sich gezeigt, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren.

Vergütungen begrenzen, Aufsicht stärken

Ein wesentliches Element ist die Kappung der variablen Vergütung bei Banken. Grundsätzlich darf die variable Vergütung das Fixgehalt nicht übersteigen. Eine Erhöhung auf das Doppelte des Fixgehalts ist nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich.

Außerdem führt das Gesetz höhere Qualitätsanforderungen für die Unternehmensführung von Banken ein. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.

Künftig müssen Banken, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen mit empfindlicheren Geldbußen rechnen. Daneben bestehen klassische Instrumente der Bankenaufsicht, wie zum Beispiel der Entzug der Bankzulassung und die Abberufung von Bankvorständen.

Darüber hinaus ist es künftig auch möglich, Gewinne abzuschöpfen, die durch Verstöße gegen die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben erzielt wurden.