Zum 1. Juli 2017 erhalten die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. In den neuen Bundesländern steigen die Zahlungen um 3,59 Prozent, in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
2 Min. Lesedauer
Nachdem die Ruheständler im letzten Jahr von der höchsten Rentensteigerung seit 23 Jahren profitieren konnten, werden die Rentenbezüge zum 1. Juli 2017 erneut angehoben. Die dafür notwendige Verordnung hat das Kabinett auf den Weg gebracht.
Der Rentenwert in den alten Ländern erhöht sich zum 1. Juli 2017 von bisher 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Für die neuen Länder steigt er von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Die unterschiedliche Erhöhung in alten und neuen Ländern ist darauf zurückzuführen, dass die Rente den Löhnen folgt: Die für die Renten relevante Lohnentwicklung des Jahres 2016 im Vergleich zu 2015 lag im Westen bei plus 2,06 Prozent. Im Osten waren es 3,74 Prozent.
Neben der Lohnentwicklung spielt für die jährliche Rentenanpassung der Nachhaltigkeitsfaktor eine Rolle. Er berücksichtigt die Veränderungen im Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern. In diesem Jahr wirkt er mit 0,14 Prozentpunkten geringfügig dämpfend. Zudem fließt in die Berechnung der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung ein. Da sich der Beitragssatz 2016 nicht verändert hat, wirkt sich dieser Faktor in diesem Jahr nicht aus.
Damit nähert sich der Rentenwert in den neuen Bundesländern ein weiteres Stück dem Wert der alten Länder an. Der Verhältniswert steigt zum 1. Juli 2017 von 94,1 auf 95,7 Prozent. Bereits im Februar 2017 hat das Kabinett das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Es befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Das Gesetz sieht vor, dass die Renten ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn mit Zustimmung des Bundesrats jeweils zum 1. Juli eines Jahres fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Auch der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte (Ost und West) verändert sich zum 1. Juli 2017. Er wird im gleichen Maße erhöht wie der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem werden die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend angepasst.
Die Versorgungsbezüge für Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten steigen ebenfalls zum 1. Juli 2017 – um 1,9 Prozent. Den Verordnungen zur Anpassung der Renten sowie der Versorgungsbezüge muss noch der Bundesrat zustimmen.