Zum 1. Juli erhalten die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld: In den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge um 2,53 Prozent, in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent.
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Die Renten folgen den Löhnen und Gehältern. Diese stiegen 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 1,38 Prozent in den alten Bundesländern und um 1,78 Prozent in den neuen Bundesländern. Davon profitieren auch die Ruheständler: Ab 1. Juli steigen die Renten um 1,67 Prozent in den alten Ländern und um 2,53 Prozent in den neuen Ländern.
Seit 1957 ist die Rente an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. Dadurch nehmen die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.
Zum 1. Juli 2014 beträgt der neue Rentenwert (in Euro für einen Entgeltpunkt) in den alten Ländern 28,61 Euro. Bisher stand er bei 28,14 Euro. Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 25,74 Euro auf 26,39 Euro.
Die unterschiedliche Höhe der Anpassung in den neuen und alten Bundesländern erklärt sich daraus, dass die Löhne im Westen weniger stark gestiegen sind als im Osten. Zudem werden im Westen unterbliebene Rentendämpfungen (0,46 Prozent) zum letzten Mal nachgeholt. In den Jahren 2005, 2006 und 2010 sind die Renten nicht gekürzt worden, obwohl das rein rechnerisch geboten gewesen wäre.
Diese Dämpfungen werden seit 2011 im Sinne der Generationengerechtigkeit schrittweise nachgeholt. Im Osten ist das bereits seit 2012 abgeschlossen. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 wird aber auch für die alten Bundesländer der Ausgleich vollständig erfolgt sein.
Die Angleichung der Renten kommt durch die neue Rentenanpassung einen Schritt voran. So steigt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwerts.
Wie genau funktioniert die Rentenanpassung?
Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung hängt von einigen Faktoren ab: Der wichtigste ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Die Lohnentwicklung ist deshalb so wichtig, weil die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. Steigen also Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen die Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten.
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Rentenanpassung ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern. In diesem Jahr mindert der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung um 0,19 Prozent.
Auch Aufwendungen für die Altersvorsorge spielen für die Rentenanpassung eine Rolle. Sie fließen mit dem Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen" in die Anpassung ein. Dieser Faktor spiegelt die Belastungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wider. Er wirkt dieses Jahr mit 0,92 Prozentpunkten anpassungssteigernd, weil der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesunken ist.
Auch der allgemeine Rentenwert (West und Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich zum 1. Juli in dem Maße wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Außerdem wird die Anpassung der aktuellen Rentenwerte noch auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen.