Reform des Verfassungsschutzes

Schutz vor Extremismus und Terrorismus Reform des Verfassungsschutzes

Die Bundesregierung verbessert die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. So können Informationen leichter ausgetauscht werden. Ziel der Verfassungsschutzreform ist der Schutz vor Extremismus und Terrorismus. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 21. November 2015 in Kraft getreten.

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Abendaufnahme: Schild "Bundesamt für Verfassungsschutz", dahinter das Gebäude

Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sollen in Zukunft besser kooperieren.

Foto: picture alliance / dpa

Die Zusammenarbeit des Inlandsgeheimdienstes in Bund und Ländern wird neu geordnet. Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern werden in Zukunft besser kooperieren. Ziel der Verfassungsschutzreform ist der Schutz vor Extremismus und Terrorismus.

Bundesamt für Verfassungsschutz mit zentraler Funktion

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse: Die Behörde wird als zentrale Stelle sowohl bei eigenen Aufklärungsaufgaben als auch bei der Koordinierung und Unterstützung der Landesbehörden eine stärkere Funktion wahrnehmen.

Auch der Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden wird wesentlich verbessert. Um alle relevanten Informationen auszutauschen, wird das gemeinsame Verbundsystem NADIS, das "Nachrichtendienstliche Informationssystem", genutzt.

Einsatz von V-Leuten

Das Gesetz schafft außerdem Klarheit für den Einsatz von V-Leuten. So wird geregelt, wann ein Einsatz zulässig ist. Für die Auswahl von V-Leuten werden Ausschlusskriterien vorgegeben, ebenso werden die Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" geregelt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière betonte, für Nachrichtendienste sei der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar, um gefährliche Bestrebungen aufzudecken. "Allerdings solle der Einsatz maßvoll sein", so der Minister.

Die Bundesregierung kämpft weiter gegen Rechtsextremismus. So wurde beispielsweise ein gemeinsames Abwehrzentrum Rechts eingerichtet, das inzwischen zum gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum erweitert wurde. Unter seinem Dach wird die Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie Bund und Ländern gebündelt, um insbesondere Rechtsextremismus und -terrorismus effizient bekämpfen zu können.