Rechtsanspruch für unter Dreijährige

Betreuungsplätze Rechtsanspruch für unter Dreijährige

Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

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Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege - also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater - erfüllt werden. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

Bund unterstützt Länder und Kommunen

Nach aktuellen Schätzungen liegt der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bundesweit bei rund 780.000 Plätzen. Der Bund hilft den Ländern seit Jahren nachhaltig und tatkräftig bei der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung: Insgesamt gibt der Bund den Ländern bis 2014 fast 5,4 Milliarden Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro.

Am 11. Juli hat Bundesfamilienministerin Schröder die aktuellen Zahlen der Bundesländer zum Stand des Ausbaus veröffentlicht. Nach den Angaben der Bundesländer sollen im Kita-Jahr 2013/2014 voraussichtlich insgesamt rund 810.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen.