Recht auf ein Konto auch für Asylsuchende

Verbraucherfinanzen Recht auf ein Konto auch für Asylsuchende

Jedem Bürger und jeder Bürgerin in Deutschland wird es künftig möglich sein, ein Konto zu eröffnen. Dieses Recht sollen einem Referentenentwurf der Bundesregierung zufolge auch Asylsuchende erhalten.

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Überweisungsträger und EC-Karte

Voraussetzung für grundlegende Geschäfte ist ein Girokonto.

Foto: Marco Laux

Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Mit der Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie sollen die Rechte der Verbraucher einschließlich Asylsuchender und Personen ohne Aufenthaltsstatus gestärkt werden. Allerdings müssen Konto-Berechtigte geschäftsfähig sein.

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Nun soll es jedoch EU-weit für Jeden in der EU die Möglichkeit geben, ein Konto zu eröffnen. Deswegen wird der damit vorgegebene Anspruch gesetzlich geregelt.

Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten sollen Verbraucher Konten eröffnen können. Das Konto soll die gleichen Basisfunktionen besitzen wie ein übliches Girokonto. Dazu zählt vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Durch die Neuregelung soll es für Kontoinhaber außerdem einfacher werden, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln: Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Für grenzüberschreitende Wechsel besteht eine Informationspflicht gegenüber dem neuen Institut.

Wissen, was das Konto kostet

Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen Kontoanbieter sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Entgelte informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichswebsites geben.

Und: Gibt es einmal Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, hilft auch hier künftig die flächendeckende Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Damit will die Bundesregierung dem Verbraucher zu seinem Recht verhelfen. Denn gerichtliche Verfahren sind eher langwierig, teuer und mühsam, was viele davon abhält, ihr Anliegen gegebenenfalls vor Gericht zu bringen.

Die Zahlungskontenrichtlinie der EU muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

Derzeit liegt der Referentenentwurf Verbänden und Interessengruppen vor, die bis Anfang Oktober Zeit haben, dazu Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf soll noch im Herbst vom Kabinett verabschiedet werden.