Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsidentin Lieberknecht und Ministerpräsident Albig

StS Seibert: Guten Tag oder fast schon „guten Abend“, meine Damen und Herren! Die Mitglieder der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben bei ihrer turnusgemäßen Sitzung eine breite Palette von Themen beraten. Die Bundeskanzlerin wird Ihnen jetzt das Wichtigste berichten.

BK’in Merkel: Meine Damen und Herren, ich möchte aus der Vielzahl der Punkte, die wir heute beschlossen haben, zwei herausgreifen, zu denen ich von Bundesseite Stellung nehmen möchte:

Das eine ist die Umsetzung der Energiewende. Darüber haben wir heute ja nur in einem Punkt gesprochen. Ich kann aber sagen, dass wir eine Reihe von Fortschritten zu vermelden haben. Einmal waren wir uns einig, dass der Netzausbau eine gemeinsame nationale Aufgabe darstellt. Die Bundesnetzagentur hat vorgetragen, wie ihr Entwurf für den Bundesbedarfsplan aussieht. Das sind insgesamt weitere 2.800 Kilometer Neubautrassen - darunter drei große Nord-Süd-Korridore, die sogenannten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen.

Wir haben auf der Grundlage dieses Bundesbedarfsplans jetzt die Arbeiten am dazugehörigen Gesetz in Angriff genommen. Die Ressortabstimmung läuft. Unser Ziel ist es, diesen Bundesnetzplan noch vor Weihnachten zu beschließen.

Zum Netzausbaugesetz, dem NABEG, muss eine Verordnung entworfen werden. Hier war zwischen Bund und Ländern noch zu klären, inwieweit vom Bund - neben den Raumordnungsverfahren, die der Bund durchführen kann - auch die Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden können. Wir sind zwischen Bund und Ländern übereingekommen, dass wir diese Planfeststellung bundesseitig unter engster Beteiligung der Länder durchführen können. Wir werden eine solche Verordnung jetzt erarbeiten, werden sie selbstverständlich mit den Ländern abstimmen und dann in großer Gemeinsamkeit die Grundlagen dafür schaffen, um die Netzplanung und den Netzausbau durchzuführen.

Wir haben des Weiteren darüber informiert, dass jetzt wichtige andere Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind, so das Energiewirtschaftsgesetz. Das ist die Grundlage dafür, dass insbesondere der Offshore-Ausbau vernünftig vorangebracht werden kann, aber auch, dass die Sicherungen für die Versorgungssicherheit im Winter stattfinden können. Wir hoffen bundesseitig, dass wir im Bundesrat den entsprechenden Beschluss noch vor Weihnachten fassen können.

Zweitens möchte ich ein Wort zum NPD-Verbot sagen - die Ministerpräsidenten werden ja gleich noch darauf eingehen -: Seitens des Bundes haben wir mit Verständnis die Beschlussfassung der Bundesländer zur Kenntnis genommen. Die NPD ist in einigen Landtagen natürlich sehr manifest vertreten. Der Bund wird jetzt den Bundestagsfraktionen - oder dem Bundestag insgesamt - die Ausarbeitung über die Sachverhalte zukommen lassen. Es sind 1.000 Seiten, die gemeinsam zwischen Bund und Ländern durch die Innenminister erarbeitet wurden. Der Bund hat den Ländern gesagt, dass wir im ersten Quartal des nächsten Jahres über die Frage eines Verbotsantrages, der auch von der Bundesregierung unterstützt wird - dann wird sich natürlich auch der Bundestag damit befassen –, entscheiden werden.

Wir haben unsere Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Es gibt eine sehr eindrucksvolle Faktensammlung. Ich habe eben davon gesprochen. Es gibt auf der anderen Seite aus unserer Sicht auch einige rechtliche Risiken. Einig sind wir uns, glaube ich, dass neben der Frage eines Parteienverbots der Rechtsextremismus in der gesamten Breite bekämpft werden muss. Das ist eine gemeinsame Aufgabe für unsere gesamte Gesellschaft und ist allein durch die Frage eines Parteienverbots noch nicht abschließend beantwortet. Aber das steht sozusagen über der Frage des NPD-Verbots.

Das ist von meiner Seite das, was ich sagen wollte. Es herrschte - wie üblich - eine konstruktive Arbeitsatmosphäre.

MP’in Lieberknecht: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann daran nahtlos anschließen. Ich möchte auch auf genau diese beiden Punkte zu sprechen kommen. Denn sie sind auch aus Sicht der Länder die wichtigsten Punkte der heutigen Beratung.

Was die weitere Umsetzung der Energiewende betrifft, so sind wir sehr zufrieden mit dem Fortgang der Dinge seit dem Energiegipfel, den wir hier am 2. November gemeinsam gehabt haben. Es gab die deutliche Beschlussfassung: Die 16 Länder und der Bund sehen hier eine gemeinsame nationale Aufgabe, die wir nur stemmen können, wenn Länder und Bund an einem Strang ziehen, wenn die Länder in ihren konzeptionellen Überlegungen aufeinander zugehen und wir eine nationale Strategie insgesamt mit dem Bund verabreden können.

Da sind wir in diesen fünf Wochen ein ganzes Stück vorangekommen. Insbesondere zur Frage des Netzausbaus - das war ein Thema, das über lange Zeit immer wieder thematisiert worden ist – sind jetzt tatsächlich Nägel mit Köpfen gemacht worden. (Es wurde beschlossen) – die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2012 vorgelegt, der als Grundlage für den Bundesbedarfsplan und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren dient -, den künftigen Netzausbau hier auf den Weg zu bringen.

Wir haben über die Verordnung gesprochen, die das im Einzelnen umsetzen soll. Die Länder sind dann bei Planfeststellungsverfahren auch bereit, Kompetenzübertragungen an den Bund zuzulassen - genau dann, wenn es eben länderübergreifend beziehungsweise grenzüberschreitend ist. Es gibt eine Sondersituation der norddeutschen Länder – zu nennen sind hier insbesondere Schleswig-Holstein und Niedersachsen -, wenn es um die Offshore-Anlagen in der Nordsee geht. Dazu wird Kollege Albig sicher noch Stellung nehmen. Aber bei den Trassen im Landesinneren ist ganz klar, dass wir hier mit dem Bund sehr konstruktiv im Gespräch sind. Der Bund hat seinerseits im Gegenzug noch einmal zugesichert, die Länder angemessen zu beteiligen.

Ich denke, was die Umsetzung der Energiewende betrifft, sind den Worten des 2. November mit dem heutigen Gespräch Taten gefolgt. Es ist ein Signal an die Öffentlichkeit. In diesem Geist werden wir auch die nächsten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat gestalten, die schon im Dezember, in der kommenden Woche, stattfinden. Wir sind auf einem guten Weg.

Das zweite Thema von politischer Relevanz ist in der Tat das NPD-Verbotsverfahren. Wir hatten als Ministerpräsidenten ein klares Verfahren verabredet, bei dem wir die Innenministerkonferenz gebeten hatten, eine entsprechende Materialsammlung der Innenministerien der Länder und des Bundes für diese Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen 6. Dezember vorzulegen. Das ist auch erfolgt, und zwar mit einer Indizienbeweissammlung von über 1.000 Seiten, mit validen Fakten, die darin beschrieben sind, sodass wir - wie wir das vonseiten der Länder einschätzen - mit guten Erfolgsaussichten in dieses Verbotsverfahren gehen werden.

Es ist eine Materialsammlung, die sich ausschließlich auf offene Quellen bezieht. Die Thematik, an der das vergangene NPD-Verbotsverfahren schon im Vorfeld, vor der eigentlichen Entscheidungsfindung, gescheitert war, nämlich dass die V-Leute als Quellen aufgenommen worden sind, Einfluss genommen haben, ist somit ausgeschaltet worden. Es gibt keinen Bezug auf Informationen, die von V-Leuten stammen würden; vielmehr sind hier, wie gesagt, nur offene Quellen zugrunde gelegt worden.

Ich bin auch dankbar dafür, dass wir diese Beschlussfassung gemeinsam, als Gemeinschaft der 16 Länder, in der Ministerpräsidentenkonferenz getragen haben; denn damit setzen wir ein eindeutiges Signal gegen den Rechtsextremismus und vor allen Dingen auch gegen das Ärgernis vieler Steuerzahler im Land, dass die NPD als bisher legale Partei das Parteienprivileg genießt - bis dahin, dass sie eben auch aus Steuerzahlergroschen beziehungsweise heute -euro und -cent finanziert wird.

Wir wissen: Am Ende sind allein die juristischen Argumente entscheidend. Diese juristischen Argumente kann man, so meinen wir, der Materialsammlung sehr eindeutig entnehmen. Deshalb gab es heute diese Beschlussfassung, die wir auch unverzüglich in eine entsprechende Beschlussfassung des klageberechtigten Verfassungsorganes der Länder, nämlich des Bundesrates, umsetzen werden. Wir werden am 14. Dezember, also schon in der kommenden Woche, eine entsprechende Beschlussfassung im Bundesrat vornehmen und dann durch den Bundesrat die Erarbeitung einer entsprechenden Klageschrift, die dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden wird, veranlassen. Das wird dann noch einige Monate in Anspruch nehmen. Wir rechnen damit, dass die Fertigstellung dieser Klageschrift auf Grundlage der Beweissammlung, die durch die Innenminister vorgelegt worden ist, gegen Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres erfolgen wird, und das Ganze dann in das Prozessverfahren beim Bundesverfassungsgericht münden wird.

MP Albig: Meine Damen und Herren, ich will das nicht ohne Not verlängern; es ist eigentlich alles gesagt worden.

Auch aus meiner Sicht ist es sehr erfreulich, dass wir heute schon belegen konnten, dass das, was wir in der letzten Runde mit der Frau Bundeskanzlerin besprochen haben, nämlich dass wir die Energiewende voranbringen, heute Früchte zeigt. Das ist eine gute Situation, die wir auch in der Entwicklung des NABEG und auch in der Aufstellung der Bundesnetzagentur vorfinden. Die Küstenländer freuen sich, dass - bei aller Konzentration - der Sachverstand insbesondere der niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Behörden da, wo es um Genehmigungsverfahren im Wattenmeer und darüber hinaus geht, auch genutzt werden wird; denn das ist uns von der Bundesregierung zugesagt worden - ich glaube, auch weil wir damit Geschwindigkeit ins Verfahren bringen. Das zeigt, dass wir alle, wie beim letzten Mal hier auch versprochen, sehr konzentriert an diesem Thema arbeiten.

Genauso konzentriert werden wir mit dem Verfassungsorgan Bundesrat an dem beschriebenen NPD-Verbotsverfahren arbeiten. Ich habe die Gesprächsrunde heute im Kanzleramt als sehr konstruktiv wahrgenommen. Es wurde sehr ernsthaft miteinander gesprochen; auch der Bundesinnenminister hat seine Argumente sehr ernsthaft und sehr nachvollziehbar vorgetragen. Wir haben in unserer Konferenz für uns eine Position als Verfassungsorgan entwickelt, von der wir glauben, dass sie ein starkes Signal gegen eine faschistische und eine rassistische Partei in Deutschland sendet - ein Signal, von dem wir glauben, dass es notwendig ist. Deswegen wird das Verfassungsorgan Bundesrat diesen Weg auch gehen. - Schönen Dank.

Frage: Frau Lieberknecht, Sie haben gerade gesagt, dass das Beweismaterial nur aus offenen Quellen stammt. Nun ist es meines Wissens nach aber so, dass nur vier von 16 Ländern tatsächlich dafür bürgen wollen. Sind Sie sich nichtsdestotrotz sicher, dass diese Sicherheit besteht, und woher nehmen Sie diese Sicherheit? Diese Frage geht auch an Herrn Albig.

MP’in Lieberknecht: Ich bin mir sicher, dass dies so ist, denn wir haben dies genau so heute noch einmal unter den 16 Ländern und auch gemeinsam in der Runde mit der Bundeskanzlerin und dem Bundesinnenminister erörtert. Ich vertraue natürlich darauf, dass das bei dieser wichtigen Frage dann auch so ist, wie es gesagt wird. Wer sich die Beweissammlung im Einzelnen ansieht, kann das auch nachvollziehen.

MP Albig: Dem ist nichts hinzuzufügen. Das ist auch die Position, die mein Landesverfassungsschutz beschreibt. Von daher habe ich überhaupt keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Richtigkeit dieser Aussagen.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, können Sie noch einmal sagen, was die Bundesregierung jetzt zögern lässt? 80 Prozent des Materials kommt ja, wie wir gelernt haben, aus Quellen des BfV. Was müssen Sie dann noch so lange prüfen?

BK’in Merkel: Die Materialsammlung ist das eine. Es sind aber natürlich auch die Fragen des Risikos abzuwägen. Dass aus diesem Material eine rechtsextreme Intention erkennbar wird, wird überhaupt nicht bestritten. Die Frage ist vielmehr: Reicht das - das müssen wir noch weiter bewerten - für ein erfolgreiches Parteienverbot? Parteienverbote sind in Deutschland ja selten vorgekommen; das letzte gab es, glaube ich, 1956. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist aber eine ganze Reihe von Parteiverboten - ich glaube, sieben von acht Fällen - gescheitert. Das heißt also, das muss abgewogen werden, denn wir wollen natürlich nicht ein zu hohes Risiko eingehen.

Ich sage aber noch einmal: Wir befinden uns im Abwägungsprozess. Wir haben gesagt: Wir wollen diesen Abwägungsprozess auch innerhalb der Zeit beenden, in der die Länder jetzt die Prozessschrift erarbeiten werden. Wir haben durchaus mit Bedacht gesagt: Wir nehmen den Beschluss des Bundesrates mit Verständnis zur Kenntnis. Die NPD existiert in den Landtagen. Sie ist dort wirklich ein Politikum im wahrsten Sinne des Wortes. Deshalb ist dieses Verständnis von uns auch geäußert worden, und wir werden dann weiter Stellung dazu nehmen.

Frage: An die Ministerpräsidenten: Es wurde in den vergangenen Tagen viel Kritik aus der Bundesregierung und auch aus dem Bundestag laut. Gab es einen Moment, in dem Sie vielleicht doch noch einmal gezweifelt haben?

MP Albig: Nein, den gab es nicht. Wir sind uns unserer Position sehr bewusst. Wir sind uns auch unserer Verantwortung sehr bewusst. Aber das Signal, diese Partei, die unsere Grundwerte angreift, in die Schranken zu weisen - auch mit einem solchen Verbotsverfahren -, ist uns wichtig, und wir gehen das in der von der Bundeskanzlerin beschriebenen Verantwortung an. Aber wir wissen, dass wir damit nicht leichtfertig umgehen, sondern dass wir damit auch den Menschen in diesem Land zeigen, dass dies eine Demokratie ist, die in der Lage ist, sich mit rechtsstaatlichen Mitteln auch gegen die zu wehren, die sie angreifen und unterhöhlen wollen. Das will die NPD, und sie will es bis hin zum Angriff auf Menschen und die Rechte von Menschen. Ich finde, es ist wichtig und es ist richtig, dort ein Stopp-Signal zu senden, und das tut der Bundesrat.

MP’in Lieberknecht: Ich wollte auch noch einmal betonen, dass wir unsere Überlegungen sehr sorgsam vorbereitet haben und als Länder in der Tat auch unmittelbare Erfahrungen im Umgang mit der NPD und rechtsextremen Gruppierungen sowie mit deren Vernetzung mit der NPD haben einfließen lassen. Von daher ist die ganz konkrete Erfahrungswahrnehmung in den Ländern natürlich noch sehr viel stärker, als das auf der Bundesebene der Fall ist, ganz abgesehen davon, dass die NPD auch in einzelnen Landesparlamenten selbst zu Gange ist und dort entsprechend praktiziert.

Ich will aber auch noch einmal sagen: Wir sind als Verfassungsorgane souverän und haben in dieser Souveränität heute auch einen sehr konstruktiven Dialog miteinander geführt. Es ist selbstredend, dass jedes Verfassungsorgan unter Abwägung aller Prämissen und Umstände selbst und für sich die Entscheidung treffen muss. Entscheidend sind am Ende die juristischen Gesichtspunkte, bei all dem, was wir uns natürlich auch politisch wünschen. Aber entscheidend ist, dass wir auf die rechtliche Beweislast und auch die Tragfähigkeit abstellen, und das muss jedes der Verfassungsorgane für sich entscheiden.

BK’in Merkel: Ich will vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass der Bundesrat, obwohl er dies heute entschieden hat, diese Intention im Übrigen vor, glaube ich, etwa einem Jahr schon einmal deutlich gemacht hat, und innerhalb dieser Zeit ist diese Materialsammlung erstellt worden. Diese Materialsammlung ist ja eine gemeinsame Sammlung von Material des Bundesverfassungsschutzes und der Landesverfassungsschutzinstitutionen. Das heißt, hierbei hat es eine sehr gute Kooperation gegeben, weil uns die gemeinsame Intention, alles, was möglich ist, gegen den Rechtsextremismus zu tun, auch eint. Darin sind auch sehr viele Materialien vonseiten des Bundesverfassungsschutzes eingeflossen. Es gab eine sehr gute Kooperation der Innenminister.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, in den neuen Ländern gibt es mit Blick auf die Budgetverhandlungen in Brüssel Sorge, was die Mittel aus den Kohäsionsfonds angeht. Wie sehen Sie diese Sorge? Wäre der Bund bereit, Kompensation zu leisten, wenn die Mittel doch stärker abschmelzen sollten, als die neuen Länder es sich wünschen?

BK’in Merkel: Wir haben heute darüber gesprochen. Wir befinden uns in einem sehr engen Abstimmungsprozess, was die Interessen der Länder anbelangt, die der Bund dann natürlich auch gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament sowie in den Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten vertritt. Wir wissen, dass sich die wirtschaftliche Situation der neuen Bundesländer in der letzten Zeit verbessert hat. Das heißt, man kann nicht in die Verhandlungen gehen und sagen: Es muss alles so bleiben, wie es ist. Aber wir haben Vorsorge getroffen und gesagt: Wir wollen gerade für die Länder, die sich in einer Übergangsphase befinden - die also weder zu den ganz armen Ländern in Europa noch zu den schon besser entwickelten Ländern gehören -, zum Beispiel ein sogenanntes Sicherheitsnetz. Wir achten auch darauf, dass sich die Kürzungen in den zentralen Feldern - Kohäsionsfonds und Agrarbereich - gegenüber den schon bestehenden Entwürfen im Rahmen halten beziehungsweise dass sie gegenüber den Entwürfen, die der Rat vorgelegt hat, nicht weiter fortgeführt werden. Das heißt, wir haben das fest im Blick.

Zu Kompensationen kann ich mich hier jetzt nicht äußern. Das sind Mittel, die nach Europa gehen. Nach Maßgabe der Entwürfe der Kommission wird Deutschland eher mehr einzahlen, als es bisher eingezahlt hat. Jetzt geht es um die Frage: Was bekommen wir wieder zurück? Aber wenn wir mehr einzahlen, können wir sicherlich nicht noch mehr abgeben. Also haben wir ein gemeinsames Interesse daran, dass möglichst viel zurückkommt; sagen wir es einmal so. – Danke schön!