Pfleger können Schwerbehinderte in Reha begleiten

Assistenzpflege Pfleger können Schwerbehinderte in Reha begleiten

Wenn schwerbehinderte Menschen eine Pflegekraft anstellen, um ihren Alltag zu bewältigen, kann daraus ein eingespieltes Team werden. Diese Unterstützung - Assistenzpflege genannt - sollen sie jetzt auch während einer Reha bekommen. Dem hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt.

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Das Bundeskabinett hatte im August 2012 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen verabschiedet. Dieser sieht vor, dass der Pfleger sich gemeinsam mit dem Schwerbehinderten in eine stationäre Reha oder Vorsorge aufnehmen lassen kann.

Bisher war das nur bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus möglich. Der Schwerbehinderte muss Arbeitgeber für seinen Pfleger sein. Auch das Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe werden für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge und Reha gezahlt.

Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 14. Dezember 2012 der Regelung des Assistenzpflegebedarfs zugestimmt. An das Assistenzpflegebedarfsgesetz wurden die Regelungen zur Abschaffung der Praxisgebühr "angehängt". Auch dieser Beschluss hat somit beide Gremien passiert.

Betroffene können sich an ihr zuständiges Sozialamt wenden. Dort erhalten sie weitere Informationen.