Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege: Das sind die Ziele des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
2 Min. Lesedauer
Für viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege ist die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Folgen: Der Krankenstand steigt und Pflegekräfte scheiden frühzeitig aus dem Beruf aus.
Mit einem "Sofortprogramm Pflege" will die Bundesregierung den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen noch besser werden.
Ein wichtiger Baustein des Sofortprogramms: das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals. Am 1. August 2018 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen, am 9. November 2018 vom Bundestag verabschiedet. Am 23. November 2018 billigte es der Bundesrat.
In der Krankenpflege werden künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen - die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gilt auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen gehen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser, sondern werden von den Kostenträgern finanziert.
Mit dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" werden auch Neueinstellungen in der Altenpflege gefördert. Das Gesetz sieht 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Sie werden in vollem Umfang von der Krankenversicherung finanziert.
Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet. Erstmals werden Pflegepersonalquotienten ermittelt, die das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreiben. Ziel ist, eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege zu erreichen. Krankenhäuser, die nicht genug Pflegepersonal haben, müssen mit Sanktionen rechnen. Im Gegenzug erhalten die Kliniken mehr finanzielle Mittel, um mehr Pflegekräfte einzustellen.
Der Pflegeberuf stellt wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und Pflegediensten werden künftig Maßnahmen gefördert, die zur besseren Vereinbarkeit beitragen. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung wird unterstützt. Künftig stellen die Krankenkassen dafür zusätzlich gut 70 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Zur Entlastung der Pflegekräfte kann ebenso die Digitalisierung erheblich beitragen. Abrechnung von Pflegeleistungen, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzteschaft und Pflegeheimen, Videosprechstunden: Das sind nur einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten können. In den Jahren 2019 bis 2021 soll jeder ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung ein einmaliger Zuschuss für digitale Maßnahmen bereitgestellt werden. Der maximale Förderbetrag je Einrichtung beträgt 12.000 Euro. Das sind 40 Prozent der anerkannten Maßnahme.
Auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds stellt Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen zur Verfügung – etwa für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Der Fonds wird ab 2019 für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Aus seinen Mitteln werden künftig zudem Ausbildungsstätten für Pflegepersonal gefördert. Damit trägt er ebenfalls zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung bei.