Ökostrom-Umlage steigt leicht

Erneuerbare Energien Ökostrom-Umlage steigt leicht

Die EEG-Umlage für 2017 beträgt 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Das gaben die vier Übertragungsnetzbetreiber bekannt. Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien steigt damit gegenüber 2016 um 8,3 Prozent. Die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage sank hingegen.

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Windradflügel vor der Montage am Boden vor einem Kran und dem Turm

Der gefallene Börsenstrompreis gleicht die gestiegene EEG-Umlage aus.

Foto: picture-alliance/ZB/Gercke

Die Summe aus EEG-Umlage und Börsenstrompreis sinkt im vierten Jahr in Folge. "Die Kostendynamik der früheren Jahre konnte somit in dieser Legislaturperiode durchbrochen werden", freut sich Staatssekretär Rainer Baake.

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern. Dies ist auch gelungen: Aus der EEG-Umlage wird der Strom aus Wind-, Solar- und Biomasseanlagen vergütet. Damit konnte der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von sechs Prozent im Jahr 2000 auf fast 32 Prozent in 2015 ansteigen.

Das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahr 2025 den Bedarf an Strom in Deutschland zu 40 bis 45 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, wird auch in Zukunft mit Kosten verbunden sein.

Übertragungsnetzbetreiber legen EEG-Umlage fest
Um die Höhe der EEG-Umlage festzulegen, schätzen die Übertragungsnetzbetreiber, welche Einnahmen und Ausgaben sich für das folgende Jahr ergeben. Das heißt, sie stellen jedes Jahr eine Prognose auf, wie viel Geld sie voraussichtlich im nächsten Jahr an die Erzeuger von Ökostrom zahlen müssen und wie viel Geld sie für diese Energie an der Strombörse bekommen. Dabei wird auch der Kontostand des EEG-Kontos zum 30. September berücksichtigt.
Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Ausgleichsmechanismus-Verordnung legen die Netzbetreiber dann die Umlage fest und veröffentlichen sie spätestens am 15. Oktober.

EEG-Umlage hat sich stabilisiert

Bei ihrer Einführung vor 16 Jahren betrug die EEG-Umlage 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom. Seither stieg sie von Jahr zu Jahr. Besonders hoch fielen die Anstiege von 2010 auf 2011 und von 2012 auf 2013 aus. Deshalb hat die Bundesregierun das EEG im Jahr 2014 novelliert. So sank die Umlage für 2015 erstmals, und zwar von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. 2016 betrug sie 6,35 Cent pro Kilowattstunde, 2017 wird sie 6,88 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Durch das EEG 2017 wird die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden.

Vergleich der Stromanbieter lohnt sich

Doch die EEG-Umlage macht nicht allein den Strompreis aus. Wichtig ist am Ende, was auf der Stromrechnung steht. Eine wichtige Rolle spielt deshalb die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage. Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 Cent pro Kilowattstunde einen Höchststand. Seitdem ist sie drei Jahre in Folge gesunken. Die Kostendynamik der vergangenen Jahre wurde durch die grundlegende EEG-Reform durchbrochen.

Damit die Stromverbraucher von sinkenden Strompreisen profitieren, kommt es aber auch in Zukunft entscheidend darauf an, dass sie regelmäßig Stromtarife vergleichen und gegebenenfalls ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Kosten für die Strombeschaffung, den Vertrieb und Gewinnmarge (insgesamt 26 Prozent);
Steuern (23 Prozent): diese beinhalten Mehrwertsteuer (16 Prozent) und Stromsteuer (7 Prozent);
Nettonetzentgelt (20,4 Prozent): das Netznutzungsentgelt;
Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (2,3 Prozent): Entgelte für die Kosten der Abrechnung und der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (zum Beispiel Zähler), für die Ablesung und das Inkasso;
Abgaben/Umlagen:
Konzessionsabgabe (5,6 Prozent);
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) (21,2 Prozent);
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG (0,9 Prozent);
Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (0,8 Prozent) und Umlage für abschaltbare Lasten (0,02 Prozent).
(Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2015, S. 210)