Niedrigere Beiträge entlasten Wirtschaft und Bürger

Eine Euromünze steht auf der Versichertenkarte einer gesetzlichen Krankenversicherung

Sozialversicherungsbeiträge sinken

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Im kommenden Jahr sinkt voraussichtlich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung um weitere 0,3 Prozentpunkte von 19,6 auf 19,3 Prozent. Das bedeutet in 2013 einen Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 39 Prozent: 38,85 Prozent.

Damit "liegen wir bei den paritätischen Beitragssätzen der Sozialversicherungssysteme nicht nur unter 40 Prozent, sondern unter 39 Prozent", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. "Ich will daran erinnern, dass wir schon über 41 Prozent in Deutschland hatten. Durch die vernünftige Arbeitsmarktentwicklung können wir die Rentenversicherungsbeiträge im Jahr 2013 noch einmal senken. Da fällt die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,1 Prozent insgesamt doch recht wenig ins Gewicht.“

Soziale Sicherung gibt es nicht zum Nulltarif. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Rente - vor allem Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch Steuerzuschüsse des Staates, finanzieren die Leistungen der Sozialversicherungen. Dank guter Konjunktur und eingeleiteter Reformen in den vergangenen Jahren konnten die Lohnzusatzkosten in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden.

Lohnzusatzkosten fassen die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Diese Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden paritätisch, also je zur Hälfte, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen seit dem 1. Juli 2005 zusätzlich einen Beitrag von 0,9 Prozent zur Finanzierung der Gesundheitskosten. Davon sind Arbeitgeber nicht betroffen. In der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Versicherte ohne Kinder beginnend mit dem Ablauf des Monats, in dem sie 23 Jahre alt geworden sind, seit dem 1. Januar 2005 einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung tragen ausschließlich die Arbeitgeber.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 39,15 Prozent teilt sich in 2012 jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie folgt auf:

  • Arbeitslosenversicherung: 3,0 Prozent

  • Gesetzliche Rentenversicherung: 19,6 Prozent

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 Prozent

  • Gesetzliche Pflegeversicherung: 1,95 Prozent.

Lohnzusatzkosten unter 40 Prozent halten

Ziel der Bundesregierung bleibt, die von Beschäftigten und Arbeitgebern gleichermaßen finanzierten Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40 Prozent zu halten. Das entlastet die Unternehmen und stärkt die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.