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Die beiden Endlagergesellschaften des Bundes sind zur Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) fusioniert. Damit wurden sowohl die Beschlüsse der Endlagerkommission als auch die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Künftig ist damit ausschließlich die BGE für die Endlagerprojekte des Bundes verantwortlich.