Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können bis 2019 auf eine frühere Stasi-Tätigkeit hin überprüft werden. Auch der Kreis der überprüfbaren Personen wird ausgeweitet. Außerdem regelt das Gesetz die Versetzung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, die in der Stasi-Unterlagenbehörde tätig sind.
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Durch die Gesetzesnovelle ist eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst nun bis zum 31. Dezember 2019 möglich.
Außerdem wird der Kreis der überprüfbaren Personen erweitert: Künftig können alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ab der Besoldungsgruppe A9/Entgeldgruppe E9 auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüft werden. Das neue Gesetz sieht zudem vor, den Zugang zu den Akten für Betroffene sowie für Wissenschaft und Forschung zu erleichtern.
Geregelt wird durch das Gesetz auch die Versetzung von ehemaligen Stasi-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zurzeit beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR beschäftigt sind.
Der Deutsche Bundestag hatte die 8. Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes am 30. September 2011 verabschiedet. Heute hat der Bundesrat dem Änderungsgesetz zugestimmt. Die Novellierung war notwendig geworden, da die im aktuellen Stasi-Unterlagengesetz vorgesehene Frist für Akteneinsicht noch in diesem Jahr endet.
Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik regelt den Umgang mit den Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit. Seit 1991 wurde es mehrfach novelliert. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR stellt die gesammelten Akten, Fotos und Tonbänder entsprechend den gesetzlichen Regelungen Privatpersonen, Institutionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Nach wie vor ist das Interesse an Einsicht in die Stasi-Akten groß: 2010 wurden fast 90.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. http://www.bstu.bund.de