Ein neues Abgasprüfverfahren soll den Verbrauch und den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen realistischer abbilden. Es gilt ab 1. September für neu zugelassene Pkw. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts.
2 Min. Lesedauer
Das neue Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) Verfahren ist seit dem 1. September 2017 vom Gesetzgeber EU-weit vorgeschrieben und ersetzt den veralteten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Mit WLTP soll es gelingen, die bestehende Lücke zwischen den in der Typgenehmigung ermittelten Werten und den realen Kraftstoffverbräuchen weitestgehend zu schließen.
Ab dem 1. September 2018 müssen die Werte nach WLTP bei erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung von Pkw vorliegen. Die Automobilhersteller sind daher verpflichtet, auch alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeugmodelle zusätzlich nach WLTP prüfen zu lassen, wenn diese weiter produziert werden und in den Verkehr kommen sollen.
Die Hersteller sind weiterhin frei in der Auswahl der zugelassenen Technischen Dienste. Messungen können also sowohl auf zertifizierten Prüfständen der Hersteller als auch auf eigenen Prüfständen der Technischen Dienste durchgeführt werden. Alle Messungen müssen jedoch im Beisein eines zugelassenen Technischen Dienstes stattfinden.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat die Entwicklung des WLTP sowie die Überarbeitung der entsprechenden administrativen Vorschriften auf Ebene der Vereinten Nation maßgeblich unterstützt.
An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie richtet sich weiter nach CO2-Prüfwert und Hubraum. Allerdings werden nach WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet. Diese können aber stark variieren und in einigen Fällen auch etwa gleich bleiben oder geringer ausfallen.
Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird die Kfz-Steuer ab dem 1. September 2018 anhand der CO2-Prüfwerte nach WLTP bemessen. Rechtsgrundlage ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 6. Juni 2017. Davon betroffen sind nur erstmals zugelassene Pkw.
Das Bundesfinanzministerium wird die Auswirkungen der CO2-Prüfwerte nach WLTP auf die Kfz-Steuer nach einer Erfahrungszeit von zwölf Monaten prüfen und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages berichten.