Neue Strategie für Deutschlands Häfen

Nationales Hafenkonzept Neue Strategie für Deutschlands Häfen

Wachstum des Güterumschlags, verschärfter Wettbewerb, steigende Anforderungen an Umweltschutz und Sicherheit: Deutsche Häfen stehen vor neuen Herausforderungen. Um diese auch weiterhin zu bewältigen, hat das Bundeskabinett das Nationale Hafenkonzept 2015 beschlossen.

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Damit setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode um: "Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu stärken, entwickeln wir das Nationale Hafenkonzept […] weiter und beseitigen Engpässe bei der land- und seeseitigen Anbindung deutscher See- und Binnenhäfen mit internationaler Bedeutung."

Bund, Länder und Wirtschaft in der Pflicht

Das Ergebnis ist ein neuer strategischer Leitfaden für die Hafenpolitik der nächsten zehn Jahre, der allen Beteiligten eine verlässliche Grundlage für politisches und wirtschaftliches Handeln gibt.

In Fortschreibung des Vorgängerkonzepts von 2009 identifiziert das Nationale Hafenkonzept 2015 künftige Herausforderungen für Deutschlands See- und Binnenhäfen und benennt die Maßnahmen zu deren Bewältigung.

Mit den insgesamt 155 Einzelmaßnahmen, die Bund, Länder, Wirtschaft und Sozialpartner gleichermaßen in die Pflicht nehmen, verfolgt das Hafenkonzept 2015 im Wesentlichen folgende Ziele:

• hafenbezogene Infrastrukturen bedarfsgerecht ausbauen,
• Wettbewerbsfähigkeit der Häfen steigern,
• Umwelt und Klima schützen,
• qualifizierte Ausbildung und Beschäftigung sichern,
• angemessene Sicherheit und Gefahrenabwehr gewährleisten.

Verkehrsministerium koordiniert Umsetzung

Oberstes Entscheidungsgremium zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015 ist eine Steuerungsgruppe unter Leitung des zuständigen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Mitglieder der Steuerungsgruppe sind jeweils ein Staatssekretär oder Vertreter der Binnenländer, der Nordseeanrainer- und der Ostseeanrainerländer. Darüber hinaus sind die Präsidenten der wichtigsten Hafen-, Logistik- und Wirtschaftsverbände in der Steuerungsgruppe vertreten.

Der frühere Lenkungsausschuss entfällt. Stattdessen soll es themenbezogene Ad-hoc-Arbeitsgruppen geben, die bei Bedarf tagen. Koordinierungsstelle ist weiterhin das Referat WS 21 des Bundesverkehrsministeriums.