Neue Impulse für Altersvorsorge

Altersvorsorge-Gesetz Neue Impulse für Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter: insbesondere durch ein neues Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich und durch Vereinfachungen bei der Eigenheimrente.

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Berechnung der Altersvorsorge mit Hilfe eines Taschenrechners

Produkte der Altersvorsorge sollen künftig übersichtlicher werden.

Foto: ams

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.

Der Bundesrat hatte Anfang Juni dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat abschließend zugestimmt. Damit werden weitere, von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verbesserungen nicht umgesetzt.

Unter anderem wird die steuerliche Förderung für die Basisvorsorge im Alter nicht erhöht. Die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro bleibt.

Vergleichen per Produktinformationsblatt

Eingeführt wird ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.

Verbesserter Erwerbsminderungsschutz

Versicherte können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zukünftig besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert. Auch die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.

Eigenheimrente vereinfacht

Bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Bisher geht dies nur bei so genannten Kombiverträgen. Die Eigenheimrente wird an dieser Stelle deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher.

Förderung von Wohnungsumbau im Alter

Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen.