Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter: insbesondere durch ein neues Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich und durch Vereinfachungen bei der Eigenheimrente.
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Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 01.07.2013 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hatte Anfang Juni dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat abschließend zugestimmt. Damit werden weitere, von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verbesserungen nicht umgesetzt.
Unter anderem wird die steuerliche Förderung für die Basisvorsorge im Alter nicht erhöht. Die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro bleibt.
Eingeführt wird ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.
Versicherte können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zukünftig besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert. Auch die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.
Bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Bisher geht dies nur bei so genannten Kombiverträgen. Die Eigenheimrente wird an dieser Stelle deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher.
Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen.