Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen. Deshalb ändern sich 2013 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung. Der Bundesrat billigte die entsprechende Verordnung.
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Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt um 200 Euro von 5.600 Euro/Monat (2012) auf 5.800 Euro/Monat in 2013. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.900 Euro/Monat. 2012 lag sie 100 Euro niedriger. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten folgende Beträge: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.100 Euro/Monat, (Ost): 6.050 Euro/Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2013 bundeseinheitlich auf 34.071 Euro/Jahr festgesetzt.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bundeseinheitlich festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2012 (50.850 Euro) auf 52.200 Euro (4.350 Euro/Monat). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250 Euro in 2013 (2012: 45.900 Euro).
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der (niedrigeren) Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 Euro/Jahr beziehungsweise 3.937,50 Euro/Monat.
Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt der Beitrag für Selbständige oder Pflegepersonen von ihr ab.
Die Bezugsgröße 2013 beträgt 2.695 Euro in den alten Bundesländern (2012: 2.625 Euro/Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.275 Euro (2012: 2.240 Euro/Monat).
Rechengröße | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung | 34.071 Euro/Jahr | 34.071 Euro/Jahr |
Bezugsgröße Sozialversicherung | 2.695 Euro/Monat | 2.275 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung | 5.800 Euro/Monat | 4.900 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 7.100 Euro/Monat | 6.050 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 3.937,50 Euro/Monat | 3.937,50 Euro/Monat |
Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Krankenversicherung | 4.350 Euro/Monat | 4.350 Euro/Monat |
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn eines Arbeitnehmers. Für 2013 wurde der Wert ermittelt, indem das Durchschnittsentgelt 2011 um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht wird, um den sich das Durchschnittsentgelt 2010 zum Durchschnittsjahresentgelt 2011 erhöht hat.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Wer über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich auch bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung.