Netze stabilisieren, Stromversorgung sichern

Energie Netze stabilisieren, Stromversorgung sichern

Schwankungen im Netz und Netzausfälle sollen durch kurzfristiges und zeitweises Abschalten von großen Stromverbrauchern ausgeglichen werden. Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten trat am 1. Januar 2013 in Kraft.  

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Sicher, bezahlbar und umweltfreundlich – so soll die künftige Energieversorgung Deutschlands aussehen.  Eine nachhaltige Energieversorgung erfordert aber einen Mix verschiedener erneuerbarer Energien und Energieerzeuger. 

Mehr erneuerbare Energien erfordern mehr Flexibilität 

Solar- und Windenergie produzieren bereits insgesamt eine große Menge Strom, doch nach Wetter und Tageszeit unterschiedlich viel. Für eine sichere Energieversorgung muss das Energieangebot deshalb so ausgeglichen werden, dass zur jeder Zeit der Bedarf gedeckt werden kann. Hierfür muss die Energieversorgung sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite flexibler werden. 

Deutschlandweit sind derzeit grundsätzlich ausreichend Erzeugungskapazitäten vorhanden. Durch die bestehenden Netzengpässe können diese Strommengen jedoch derzeit insbesondere in Süddeutschland nicht im vollen Umfang genutzt werden. Da der Netzausbau diese Situation erst in einigen Jahren strukturell verbessern wird, müssen Vorkehrungen geschaffen werden. 

Neue Regelung sorgt für stabile Netze 

Wenn zum Beispiel Sonne oder Wind nicht ausreichend Strom erzeugen, kann dies durch andere Stromerzeuger ausgeglichen werden. Eine andere Möglichkeit, den aktuellen Strombedarf zu reduzieren, ist das kurzfristige und kurzzeitige Abschalten von großen Verbrauchern. 

Die Bundesregierung beschloss dazu die Verordnung zu abschaltbaren Lasten. In diesem Fall geht es um große Verbraucher, die aus dem Netz mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen. Aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses können sie kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihren Verbrauch reduzieren und damit das Netz stabilisieren. 

Unternehmen, die solche Abschaltleistungen vorhalten, erhalten eine Vergütung. Die entstehenden Kosten werden über eine Umlage finanziert. Diese wird für einen Vier-Personen-Haushalt bei etwa ein bis zwei Euro pro Jahr liegen. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.